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Erwin Rüddel
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Frage von Jochen T. •

Wie erklären sie sich das die Schweizer einen evidenzbasierten Gefahrengrenzwert von 4,3NG THC in Vollblut (entspricht 8,6 Ng in Serum) festlegen wollen während in Deutschland 1Ng in Serum gilt?

Nun werden in der Schweiz evidenzbasierte Grenzwerte festgelegt die Unberauschte und Berauschte unterscheiden, warum gibts das hier nicht? Es werden bisher gemessen an deren Evidenzgrundlage einfach Nüchterne von Mobilität Beruf und Gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen, ist das Verfassungskonform, es gäbe ja auch das VN Sozialrecht auf Teilhabe am Aktuellen Wissenschaftl.Stand der Zeit. Es muss das Übermaßgebot eingehalten werden, ein Nüchterner sollte nicht belangt werden egal ob der MPU Anbieter dann weniger Profite hat!
Sollte man hier nicht auch im Vollblut messen und einen Wert von 4,3 einsetzen?International betrachtet verhält sich ein Rausch immer identisch.
Quelle:Empfehlungen Seite 6/45 Bericht THC-Grenzwerte im Strassenverkehr
Institut für Rechtsmedizin der Universität Basel, 2020. - 45 S
https://www.dhs.de/fileadmin/user_upload/pdf/bibliothek/Cannabis.pdf

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr T.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ziel des geltenden Verkehrsrechtes in Deutschland ist es, die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer möglichst effektiv und vorbeugend zu gewährleisten. Dies gilt unabhängig von in anderen Ländern geltenden Regelungen.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

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