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Erwin Rüddel
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Frage von Dietmar E. •

Guten Morgen, darf der AG aus eigener Kraft die Datenschutzverordnung ausser Kraft setzen um die 3G Regel einzuführen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Auskunftspflicht nach § 36 Absatz 3 Infektionsschutzgesetz, nach der Beschäftigte den Arbeitgeber bei Nachfrage über den Impfstatus informieren müssen, gilt für die in § 36 Absatz 1 und Absatz 2 des Infektionsschutzgesetzes genannten Einrichtungen und Unternehmen, da dort besonders vulnerable Personengruppen betreut werden oder untergebracht sind beziehungsweise aufgrund der räumlichen Nähe zahlreiche Menschen einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind.

Zukünftig sollen sich aber wohl alle Beschäftigte in Präsenz am Arbeitsplatz, die weder eine Impfung noch einen Genesenen-Status haben, sich täglich auf Corona testen lassen müssen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Erwin Rüddel MdB

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