Frage an Erwin Rüddel von Wiebke W. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rüddel,
warum werden bei Verbesserungen für "die Pflege", die Pflegenden Angehörigen gänzlich ignoriert und sich total auf die berufliche Pflege fokussiert?
Ca 80% der Pflege findet zu Hause statt.
Die von der Politik und von den Medien viel gelobten Verbesserungen betreffen nur einen Bruchteil der Millionen Pflegenden Angehörigen. So gut wie alle Maßnahmen sind für die zu Pflegenden - egal ob mit oder ohne Angehörige, natürlich können einige davon die Angehörigen entlasten. Wenn es denn genug Entlastungsmöglichkeiten gibt und wenn die von Herrn Spahn angedachte neue Pflegereform nicht durchkommt. Die sieht ja u.a. vor, die Budgets für Tagespflege und auch für die stundenweise Verhinderungspflege (die einzige Möglichkeit, die relativ unkompliziert genutzt werden kann und wird) weiter zu beschneiden.
Auch im Rahmen des Coronarettungsschirms wurden diejenigen, die zu Hause pflegen und keinem Brotjob mehr nachgehen können, gänzlich ignoriert. Für Pflegende Angehörige, die noch arbeiten gehen können, wurden ganze 10 Tage mehr frei zugesprochen, somit insgesamt 20 Tage (sofern ein Arbeitgeber da mitspielt, Theorie und Praxis). Mehr nicht.
Für Pflegende Angehörige gibt es:
1) Unter bestimmten Umständen Rentenpunkte, die werden aber gekürzt, wenn man Kombinationspflege macht/machen muss. Also Hilfe dazu holt, egal wie kurz und ob man mit anfasst, weil es nicht anders geht .
2) Arbeitslosenversicherung - für diejenigen, die AB 2017 pflegen.
Was also gedenken Sie und ihre Partei zukünftig für die Millionen Pflegende Angehörige, die den Staat durch ihre Arbeit zu Hause (und Pflege ist Arbeit, bei aller Liebe) den Staat rund 90 Mrd. Euro jährlich ersparen (*), zu machen?
MfG
(*) nachzulesen hier: https://pflege-dschungel.de/pflege-report-2020/
Sehr geehrte Frau Worm,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen aus der letzten Wahlperiode wurden insbesondere Pflegebedürftige zuhause und deren pflegende Angehörige gestärkt. Dafür gab es die größte Ausweitung der Leistungen und Weiterentwicklung der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor mehr als 20 Jahren. Dazu gehören neben umfangreichen Verbesserungen für die Pflege zu Hause vor allem die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie ein neues Begutachtungsinstrument.
Mit den Pflegestärkungsgesetzen wurde die Pflege auf ein völlig neues Fundament gestellt: die Pflege zu Hause und damit die pflegenden Angehörigen wurden deutlich gestärkt. So wurden die Leistungen der Pflegeversicherung bei ambulanter Pflege erheblich ausgeweitet und flexibler und passgenauer gestaltet.
Insbesondere wurde auch für bessere Voraussetzungen für pflegende Angehörige gesorgt. Sie erhalten beispielsweise mehr Unterstützung, wenn sie selbst einmal krank sind oder Urlaub machen wollen. Pflegende Angehörige können in solchen Fällen nun sechs Wochen eine Vertretung in Anspruch nehmen. Die mit dem ersten Pflegestärkungsgesetz eingeführte Entlastungsleistung zielt insbesondere auf die Unterstützung pflegender Angehöriger. Dieser Personenkreis hat zudem nun einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die jeweilige Pflegekasse. Beschäftigte, die kurzfristig die Pflege naher Angehöriger organisieren müssen, können nach dem Pflegezeitgesetz eine bis zu zehntägige Auszeit vom Beruf nehmen. Während dieser Zeit erhalten sie eine von der Pflegeversicherung finanzierte Lohnersatzleistung, das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld.
Der Anspruch auf Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung für Pflegepersonen wurde mit den Pflegestärkungsgesetzen deutlich ausgeweitet.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB