Frage an Erwin Rüddel von Ruben D. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Rüddel,
warum wird bei manchen staatlichen Bauprojekten / Auftragsvergaben erst mit dem Bau begonnen / die Verträge mit den ausführenden Firmen gezeichnet und erst im Nachgang die Umsetzbarkeit durch fachkundige Ingenieure / Juristen geprüft?
Beispiele:
Rettungshubschrauberplatz Köln
Brücke ins Nichts Mainz
PKW Maut
Flughafen Berlin
usw.
Wäre es nicht fair den Bürgern und Steuerzahlern gegenüber, dass Politiker für elementare Fehler mit Ihrem Privatvermögen haften?
Bsp: Ein staatliches Bauprojekt / Vorhaben wird eingeleitet und nach der Vergabe / Baubeginn / Fertigstellung wird festgestellt, dass bautechnisch (z.B. kein Bodengutachten) oder rechtlich das Projekt nicht umgesetzt werden kann, was zwangsläufig zu einer Steuergeldverschwendung führt.
In so einem Fall sollten meines Erachtens nach, die Prüfkosten für z.B. ein Bodengutachten / Brandsicherheitskonzept (während der Planung) oder Kosten für die rechtliche Klärung vom Steuerzahler getragen werden. Alle anderen Kosten, die durch eine redundante vorangegangene Prüfung vermieden hätten werden können, sollten von dem beauftragenden Politiker privat getragen werden.
Eine Debatte über die Auftragsvergabe (Vergaberecht) an die wirtschaftlichsten Unternehmen (NICHT die günstigsten Unternehmen) würde mich freuen. D.h. die kompetenteste Firma, die nicht die günstigste sein muss, welche aber das Projekt im angegebenen Finanzierungsrahmen komplett umsetzen kann.
Auch eine Debatte über eine Pflicht zur mehrfachen Prüfung von Plänen von Großprojekten durch unabhängige Spezialisten auf Umsetzbarkeit, damit Fehlplanungen und nachgelagerte Kosten vermieden werden können, würde mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
R.D.
Sehr geehrter Herr Dachsel,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Es wurde die Reformkommission Bau von Großprojekten ins Leben gerufen, deren Aufgabe es war, konkrete Handlungsempfehlungen zu entwickeln, um Kostenwahrheit, Kostentransparenz, Effizienz und Termintreue bei Großprojekten zu verbessern und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentliche Hand als Bauherr zu stärken. Dazu hat sie den gesamten Bauprozess - von der ersten Projektidee bis zur Inbetriebnahme - auf den Prüfstand gestellt.
Ausgangspunkt der vorgelegten Empfehlungen ist die Erkenntnis, dass es keinen Alleinverantwortlichen für die Fehlentwicklung bei Großprojekten gibt. Die Komplexität von Großprojekten erfordert vielmehr einen kompetenten und leistungsstarken Bauherren, eine intensive Planung unter Nutzung digitaler Möglichkeiten, einen ehrlichen und fundierten Umgang mit Zeit, Kosten und Risiken, klare Anreize für alle Beteiligten zur Erreichung der gleichen Ziele und eine offene Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern. Von der Bedarfsplanung bis zur Nutzung ist ein partnerschaftliches Zusammenwirken der Bauherren, der Planer, der Bauunternehmer, der Berater und der Nutzer notwendig.
Um Großprojekte in Zukunft erfolgreicher zu gestalten, ist deshalb ein grundlegender Kulturwandel bei der Planung und Realisierung von Großprojekten notwendig. Alle Projektbeteiligten sind deshalb aufgerufen, hierzu ihren aktiven Beitrag zu leisten. Die Handlungsempfehlungen richten sich daher an alle, die von der ersten Idee bis zur Fertigstellung eines Großprojekten beteiligt sind.
Die Reformkommission ist mit 35 Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Verbänden besetzt. Sie kommt in unregelmäßigen Abständen weiterhin zusammen, um die Umsetzung der Empfehlungen zu bewerten.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB