Frage an Erwin Rüddel von Horst K. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rüddel,
nachdem am 18.11.2020 das "3. Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" ansteht, die entscheidende Grundgesetze aushebeln wird, bitte ich Sie und die Fraktion der CDU um eine Fakten- und Gewissensbasierte Abstimmung. Gibt es bei so einer fundamentalen Abstimmung, bei der es um extremste Einschränkungen von wichtigen Grundgesetzen geht, eigentlich so etwas wie einen Fraktionzwang?- da mir die Abstimmungen innerhalb der Fraktion, gefühlsmäßig immer etwas zu einheitlich sind! Auf welcher Grundlage (RKI-Faktenbasiert - zB über offizielle Informationsquellen wie "Dashboard RKI" oder nach dem Bauchgefühl?) treffen sie ihre Abstimmungsentscheidung?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kirschner,
das Infektionsschutzgesetz gestattet u.a. der Bundesregierung und den Landesregierungen notwendige Schutzmaßnahmen auch durch Rechtsverordnungen auf den Weg zu bringen, um die Verbreitung übertragbarer Krankheiten zu verhindern. Daran ändert das 3. Bevölkerungsschutzgesetz nichts.
In den vergangenen Wochen ist aber deutlich geworden, dass das Infektionsschutzgesetz in der alten Fassung nicht alle Anforderungen der Pandemie-Bekämpfung im Jahr 2020 erfüllt. Eine Pandemie dieser Dauer und diesen Ausmaßes war bislang nicht bekannt. Dies umso mehr, als Medikamente zur Behandlung oder ein Impfstoff bislang nicht zur Verfügung stehen. Deshalb will der Deutsche Bundestag den gesetzlichen Rahmen im InfektionsschutzG mit einem neuen §28a konkret an die Covid-19-Pandemie anpassen.
Dabei ist mit dem Gesetz nicht vorgesehen, die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten in §§ 28 ff. des Infektionsschutzgesetzes auszuweiten, sondern es ist vorgesehen, die Vorschriften zu präzisieren.
In unseren Beratungen haben wir auch über die Frage diskutiert, ob die im Dritten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite präzisierte Ermächtigungsgrundlage der Länder für die eingriffsintensiven Maßnahmen zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung noch weiter konkretisiert werden muss und den Passus entsprechend präzisiert.
Ich stimme diesem Gesetz mit gutem Gewissen und voller Überzeugung zu.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB