Frage an Erwin Rüddel von Martin H. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rüddel,
nun sind ja diese neuen Quarantänevorschriften in Kraft getreten. Nun muss man sich elektronisch anmelden mit seinen Daten und seinem Herkunftsort, damit diese an das Gesundheitsamt weitergegeben werden, damit die Quarantänepflicht überprüft werden kann. Ich frage mich aber nun, was passiert, wenn jemand einreist und das einfach nicht macht?
Wenn jemand über einen Flughafen einreist, muss er dann nachweisen, dass er das ausgefüllt hat? Werden die Angaben auch mit den Ausweisdokumenten entsprechend gegen geprüft? Wird es eine automatische Übermittlung von Passagierlisten an die Behörden geben?
Ich freue mich über eine Beantwortung meiner Fragen.
Viele Grüße
Martin Hofmann
Sehr geehrter Herr Hofmann,
nach den am 8. November 2020 in Kraft tretenden Anordnungen des Bundesministeriums für Gesundheit müssen sich Reisende vor ihrer Einreise nach Deutschland elektronisch registrieren, wenn sie sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Mit der Einreiseanmeldung erhalten die für den Zielort der Reisenden zuständigen Gesundheitsämter die notwendigen Informationen, um etwa kontrollieren zu können, ob die nach landesrechtlichen Regelungen bestehende Quarantänepflicht eingehalten wird. Die Daten werden dabei verschlüsselt, ausschließlich dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt zugänglich gemacht und 14 Tage nach Einreise automatisch gelöscht.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB