Frage an Erwin Rüddel von Songuel O. bezüglich Energie
was sie konkret unternehmen werden und wie sie im Bundestag stimmen werden um die EEG-Novelle zu ändern, damit unsere PV-Anlagen auch ab Januar 2021 noch weiterbetrieben werden können und ihren Beitrag zu Klimaschutz und Energiewende leisten.
Sehr geehrte Frau Songuel,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich werde mit der Fraktion stimmen.
Strom aus erneuerbaren Energien leistet einen wesentlichen Beitrag zu Erreichung der Klimaziele Deutschlands und der Europäischen Union. Zur Umsetzung soll deshalb der Ausbau der erneuerbaren Energien konsequent weiter vorangetrieben werden. Hierzu werden die entsprechenden Rahmenbedingungen im EEG sowie im übrigen Recht geschaffen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien kann auch mittel- und langfristig nur weiter erfolgreich sein, wenn das energiewirtschaftliche Zieldreieck weiterhin eingehalten wird. Der Entwurf beinhaltet daher auch Regelungen, die zu einer sicheren und wirtschaftlichen Stromversorgung beitragen können. Für den erforderlichen synchronen Netzausbau wird parallel die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) eingebracht. Für die wesentlichen Änderungen bei der Windenergie auf See ist bereits die Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vorgelegt worden.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB