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Erwin Rüddel
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Frage von Marco H. •

Frage an Erwin Rüddel von Marco H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

ich habe kürzlich von der Erweiterung des SGB gelesen. Diese soll zum 01.01.2024 in Kraft treten. Im Grunde wird ein neues Sozialgesetzbuch geschaffen, das sog. SGB XIV. Siehe: BGBl. I S. 2652 (Nr. 50).

Ich war etwas verwundert, als ich die neuen Regelungen über das "Soziale Entschädigungsrecht" las.

In einer Pressemitteilung des BMAS vom 14.01.20 findet sich folgender Passus:

"Insgesamt wird im SGB XIV ab dem 1. Januar 2024 die Lebenssituation von
*Gewaltopfern einschließlich Terroropfern,
*derzeitigen und künftigen Opfern von Kriegsauswirkungen beider Weltkriege,
*Geschädigten durch Ereignisse im Zusammenhang mit der Ableistung des Zivildienstes und
*durch Schutzimpfungen Geschädigten sowie ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen deutlich verbessert."

Meine Fragen an Sie:

1. Welche "künftigen Opfer beider Weltkriege" sind hier gemeint? Ich war der Meinung, dass diese großen Kriege spätestens am 02.09.1945 mit der Kapitulation Japans endeten! Ist dem nicht so? Wie interpretieren Sie diese Aussage?
2. Sowohl politisch, als auch medial wurde in der Vergangheit und wird bis in die Gegenwart hinein, immer wieder der Eindruck erweckt, (Schutz)Impfungen seien ungefährlich und hätten nur ganz wenige, zu vertretende Nebenwirkungen. Sog. Impfgegener werden regelmäßig beschimpft, belächelt und als unsolidarisch denunziert (siehe Bundestagsprotokoll z.B. zu Masernschutzgesetz). Wenn Impfungen harmlos und ungefährlich sind, weshalb werden dann a) Entschädigungszahlungen notwendig und gesetzlich manifestiert?
Und b) wieso übernimmt der Staat hier eigentlich die Entschädigungszahlungen und nicht der jeweilige Hersteller, der hier möglicherweise (wissentlich) ein fehlerhaftes Produkt in Umlauf bringt? Weshalb werden derartige Risiken an den Steuer- und Beitragszahler ausgelagert?

Vielen Dank.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Heit,

vielen Dank für Ihre Frage.

Opfer einer Gewalttat müssen Leistungen schneller und zielgerichteter als bisher erhalten. Dies ist eine wesentliche Folgerung aus den Auswirkungen des verheerenden Terroranschlags vom 19. Dezember 2016 auf dem Breitscheidplatz in Berlin. Das Soziale Entschädigungsrecht (SER), das auf dem im Jahr 1950 für die Versorgung der Kriegsgeschädigten, ihrer Angehörigen und Hinterbliebenen geschaffenen Bundesversorgungsgesetz (BVG) basiert, soll sich zukünftig an den heutigen Bedarfen der Betroffenen, insbesondere Opfer von Gewalttaten einschließlich der Opfer von Terrortaten, ausrichten.

Der Passus zu den künftigen Opfern der beiden Weltkriege muss nicht "interpretiert" werden, sondern bezieht sich lt. Gesetzesbegründung auf mögliche nachträgliche Auswirkungen wie beispielsweise Blindgänger.

Der Entschädigungstatbestand für eine über das übliche Ausmaß einer Reaktion auf eine Schutzimpfung oder andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe hinausgehende gesundheitliche Schädigung, die vereinzelt auftreten, tritt an die Stelle des bisherigen § 60 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), wird also nicht neu gesetzlich manifestiert.

Die Entschädigung für Impfgeschädigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht erfolgt nur, wenn die Schutzimpfung
1. von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in ihrem Bereich vorgenommen wurde,
2. auf Grund des IfSG angeordnet wurde,
3. gesetzlich vorgeschrieben war oder
4. auf Grund der Verordnungen zur Ausführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden ist.

Damit werden Menschen, die durch ein schädigendes Ereignis, für das die staatliche Gemeinschaft eine besondere Verantwortung trägt, eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben, bei der Bewältigung der dadurch entstandenen Folgen unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

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