Frage an Erwin Rüddel von Manuel S. bezüglich Menschenrechte
Sehr geehrter Herr Erwin Rüddel
Mein Anliegen liegt in der Zwangseinweisung in der Psychiatrie. Ich muss erleben, dass Menschen in einer geschlossenen psychiatrisches Krankenhaus untergebracht sind, ohne das das eine Fremdgefährdung vorhanden weder noch eine Eigengefährdung vorhanden ist.
Menschen, die Fremd gefährdet oder eigen gefährdet sind gehören in einer geschlossenen psychiatrischen Krankenhaus um ihnen Schutz vor sich selbst und anderen zu schützen. Ich würde mir von der Politik wünschen das man auch damit sich auseinandersetzt damit das PsychKG – Gesetze und Verordnungen nicht ausgenutzt wird um einfach Menschen Zwangseinzuweisen.
Frage: Wie kann man Menschen vor dieser Situation schützen, dass sie nicht zu Unrecht in dem psychiatrischen Krankenhaus einweist? Wer kontrolliert die Gerichte und Richter die so ein Beschluss zur Zwangseinweisung ausstellen? Nach meiner Meinung muss einer die Gerichte und Richter kontrollieren damit auch ein Gericht nicht einfach Rechtsbeugung begehen kann oder wie sehen Sie es? Vor allen wie kann man den Menschen wieder entschädigen, der zu Unrecht in einer psychiatrischen Klinik eingewiesen worden ist? Ich würde sagen gar nicht, weil das sehr an die Würde des Menschen geht und auch an die körperliche und psychische Unversehrtheit des Menschen geht. Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen.
Mit freundlichen Grüßen M. S.
Sehr geehrter Herr Schnackertz,
vielen Dank für die Frage.
In unserem Rechtsstaat sind gegen Beschlüsse des Gerichts Rechtsmittel, wie das der Beschwerde möglich. Dann entscheidet eine höhere Instanz zeitnah erneut über den Beschluss. Zum Grundrechtsschutz gehört auch, und das gilt auch für die eingeschränkten Grundrechte, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geachtet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel