Frage an Erwin Rüddel von Jens G. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rüddel,
da ich von unserem bayrischen Ministerpräsidenten keine Antworten zu meinen Fragen erhalten habe möchte ich diese über Sie an den Bundestag und Frau Dr. Merkel weiterreichen.
Frage 1: Wie wird die Versorgung mit MNS-Masken für z.B. Obdachlose, Beschäftigten in WfbM, Erwerbminderungsrenter(innen) bzw Beziehern von Grundsicherung etc sichergestellt? (Diese Personengruppen sind in der Regel nicht in der Lage sich derartige Masken selbst zu fertigen bzw. die auf Plattformen wie "Ebay" "Amazon" "Esty".... aufgerufenen Wucherpreise zu zahlen. Auch der Hinweis auf die Verwendung eines Schal ist bei den derzeitigen Temperaturen als unseiös anzusehen, oder möchten Sie bei 20°C + mit einem Winterschal vor Nase und Mund herumlaufen?!)
Frage 2: Wann unternehmen die Bundesregierung bzw. die Landesregierungen etwas gegen die Vestösse gegen "§ 138 BGB Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher" beim Verkauf z.B. von MNS-Masken (Apothekenabgabepreis für Masken zur Einmalnutzung 50 Stück 4,07€ / Stückpreis somit ca. 0,08€) auf den bekannten Plattformen liegt der Durchschnittspreis je Stück bei 5 bis 8€. Für FFP-Masken sind um die 30€ / Stück fällig.
Ich möchte darauf hinweisen das ich selbst zur Gruppe der Beschäftigten einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) und uns seit dem 18.März durch die Schließung aller Werkstätten auch noch der Zuschuss zur Mittagsversorgung von von ca. 3,10€ komplett gestrichen wurde.
Mit freundlichen Grüßen und
der hoffnung auf baldesmögliche Antwort
J. G.
Sehr geehrter Herr Geßner,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Schutz des medizinischen Personals hat oberste Priorität. Deswegen hatte sich die Bundesregierung frühzeitig entschieden, auch zentral medizinische Schutzausrüstung zu beschaffen und entsprechend zu verteilen. Inzwischen hat sich die Versorgungssituation mit FFP- und vor allem auch MNS-Masken allerdings stabilisiert, so dass auch die Preise wieder gesunken sind.
Die Versorgung von Obdachlosen liegt in der Verantwortung der Kommunen. Darüber hinaus sind mir auch Beispiele von Kommunen bekannt, die MNS-Masken beispielsweise an Bezieher von Grundsicherung verteilt haben. In Heimen hat der Träger für eine Ausstattung des Personals mit Masken Sorge zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel