Frage an Erwin Rüddel von Claus H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir Ihre Sicht über die Kassensicherungsverordnung darlegen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
C. H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Frage. Kassen sollen durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden und bis September 2020 auf manipulationssichere Systeme umgerüstet sein. Das Kassengesetz ist am 22. Dezember 2016 erlassen worden.
Die Bonpflicht gilt trotzdem schon von Januar 2020 an. Ich hoffe hier auf die vereinfachte Anwendung von Ausnahmeregelungen, die durch das Finanzministerium möglich gemacht werden könnten. Ein sogenannter Anwendungserlass vom Juni könnte so überarbeitet werden, dass vor allem Geschäfte ausgenommen werden, in denen Kunden typischerweise gar keinen Beleg wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB