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Erwin Rüddel
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Frage von Stefanie D. •

Frage an Erwin Rüddel von Stefanie D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Rüddel,

ich möchte Sie fragen, wie Sie als unser Abgeordneter, zu dem eklatanten geplanten Eingriff in mehrere Grundrechte durch die geplante Impfpflicht stehen. Ich sehe keinerlei wissenschaftliche Rechtfertigung, welche eine sachliche Begründung für einen Grundrechtseingriff sein könnte, die schwerwiegend genug ist, einen solchen staatlichen Eingriff zu legitimieren. Bei rund 600 Masernfällen pro Jahr und einem Todesfallrisiko von 0,1 % kann ich keine gravierende Notwendigkeit für einen staatlichen Eingriff in mehrere Grundrechte erkennen. Ist eigentlich irgendwo definiert, ab welcher Anzahl an Erkrankungen und Todesfällen eine Einschränkung der Grundrechte notwendig sein kann? Warum wird bei den Komplikationen nicht klar dargestellt, dass diese vorallem auch durch die Impfung erst entstanden, durch fehlenden Nestschutz der unter 1 Jährigen und Verschiebung des Erkrankungsalters ins Erwachsenenalter. Warum wird auf eine Herdimmunität gepocht, die nicht
zu erreichen ist, da ein lebenslanger Schutz gar nicht nachgewiesen werden konnte und die Quote der Impfversager ab einem gewissen Alter unberechenbar ist? So hat die berühmte staatliche KiGGS-Studie ergeben, dass bis zu 12,6 % aller zweimal geimpften Kinder und Jugendlichen keinen als schützend angesehenen Antikörpertiter vorweisen können, also sogenannte „Impfversager“ sind. Wussten Sie, dass seit dem Jahr 2000 mehr als 3.600 leichte und schwere Nebenwirkungen, 55 dauerhafte Schäden und 22 Todesfälle im Zusammenhang mit der Masernimpfung an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) gemeldet wurden? (http://www.pei.de/db-uaw) Können Sie ganz persönlich, als Mensch und unser Vertreter guten Gewissens ein solches Gesetz befürworten, obwohl sich die Begründung nicht an rein wissenschaftlichen, sondern viel mehr an popoulistischen Argumenten festhält? Sind Ihnen diese und weitere entscheidende Fakten bekannt und beeinflussen diese Ihren Standpunkt? Danke, dass Sie sich des Themas annehmen.

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Sehr geehrte Frau D.,

vielen Dank für Ihre Frage. Das Robert Koch-Institut schrieb am 30. Juni 2018: "Im Jahr 2017 wurden dem Robert Koch-Institut (RKI) 929 Masernfälle übermittelt, darunter ein Todesfall. 41% der Patienten wurden hospitalisiert. Für 2018 wurden bis Ende Juni bereits 387 Masernfälle übermittelt. Eine ausführliche Analyse der aktuellen Masernsituation ist im Epidemiologischen Bulletin 33/2018 erschienen.

Seit einigen Jahren stagniert der Rückgang der Masernfallzahlen in Deutschland: Jahre mit weniger Masernfällen werden von Jahren mit zum Teil ausgedehnten Ausbrüchen und vielen Masernfällen abgelöst. Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der WHO-Region Europa haben sich das Ziel gesetzt, die Masern in Europa zu eliminieren. Voraussetzung dafür sind ausreichend hohe Impfquoten. Auch wenn im Bundesdurchschnitt die Masernimpfquoten der Kinder zum Zeitpunkt der Einschulung gut sind, gibt es weiterhin Land- und Stadtkreise sowie bestimmte Bevölkerungsgruppen, in denen nicht ausreichend gegen Masern geimpft wird. Vor allem erfolgt die erforderliche zweite Masernimpfung häufig zu spät, also nicht wie empfohlen vor dem zweiten Geburtstag. Aber auch die großen Impflücken bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen tragen dazu bei, dass größere Masernausbrüche entstehen können. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am RKI empfiehlt daher die Masernimpfung allen nach 1970 geborenen Erwachsenen, die in der Kindheit nicht oder nur einmal geimpft wurden."

Ich halte eine Umsetzung der Empfehlungen der "Ständigen Impfkommission" für erstrebenswert. Sorgen und Ängste im Zusammenhang mit der Impfpflicht bei Masern müssen den Menschen durch Aufklärung genommen werden. Diese Sorgen müssen abgewogen werden mit dem Schutzbedürfnis der Bevölkerung.

Mir sind viele persönliche Haltungen und Expertenmeinungen zur Impfpflicht bekannt. In der Politik ist man darauf ausgerichtet, alle Experten zu hören, dann diese Meinung und Information zu bewerten, bevor die endgültige Entscheidung getroffen wird. Oft handelt es sich letztendlich dann um einen guten Kompromiss.

Wir werden eine gute Entscheidung im Bundestag treffen, bei der der Schutz und das Wohlergehen der Bürger im Mittelpunkt stehen.

Viele Grüße
Erwin Rüddel

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