Frage an Erwin Rüddel von Frank S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Rüddel,
in den Medien (Bildzeitung) machten Sie den Vorschlag, "dass Angehörige von Pflegebedürftigen künftig hauswirtschaftliche Arbeiten im Pflegeheim übernehmen könnten." um diese so finanziell zu entlasten.
Da Sie sich in diesem Bereich ja gut auskennen, würde mich dabei interessieren, wie Sie das in der Praxis umsetzen wollen und wie die finanzielle Enlastung konkret aussehen würde?
Weiterhin verwundert mich, dass ja im Koalitionsvertrag schon eine anderer Ansatz vereinbart ist.
"Auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern soll künftig erst ab einem Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen werden.“
Hier sehe ich eine wirkliche finanzielle Entlastung. Wie stehen Sie zu dieser Vereinbarung und wann wird diese umgesetzt?
Mit freundlichen Grüßen
F. S.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die beiden Themen schließen sich gegenseitig nicht aus. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt der Koalitionsvertrag, in dem vereinbart wurde, dass auf das Einkommen der Kinder von pflegebedürftigen Eltern zukünftig erst ab einem Einkommen von 100.000 Euro im Jahr zurückgegriffen wird.
Leider können wir Ihnen im Augenblick noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen, wann mit einer Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren zu rechnen ist. Die Federführung liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der zuständige Bundesminister Hubertus Heil (SPD) wurde gebeten, für dieses Vorhaben bald einen Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.
Unabhängig davon könnte in einer sektorenübergreifenden Pflege, wie sie aktuell erfolgreich in einem Modellprojekt erprobt wird, die Möglichkeit geschaffen werden, die Pflegekosten auf freiwilliger Basis durch Mitarbeit wie beispielsweise Wäsche waschen zu senken, so wie sich auch im ambulanten Bereich Angehörige oftmals engagieren.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel