Frage an Erwin Rüddel von Ruth B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Rüddel,
derzeit gibt es eine Gesetzesvorlage des Gesundheitsministeriums ("TSVG"), die vorsieht den Wahltarif für komplementärmedizinische Arzneimittel zu streichen.
In wessen Interesse liegt die Streichung dieses Wahltarifs? Liegt sie im Patienteninteresse? Im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen? Bei anderen?
Es scheint mir vollkommen irrational, Methoden, die mit gutem Erfolg angewendet werden und den Patienten dienlich sind, aus dem Repertoire zu streichen.
Aus eigener Erfahrung möchte ich etwas salopp sagen: Schulmedizin ist prima. Wenn sie mit Ihrem Latein am Ende ist, ist es für Betroffene ein Segen, wenn noch weitere Wege offen stehen und auch von einer ges. KV übernommen werden.
Eine im Bundestag eingereichte Petition (Nr. 90088 vom 11.1.2019) zur Rettung des Wahltarifs zur Erstattung der Arzneimittel der Anthroposophie, der Homöopathie und der Phytotherapie wird zurückgehalten. Weit höhere Petitions-IDs wurden bereits veröffentlicht. Diese Verzögerung ist absolut indiskutabel.
Bitte setzen Sie sich im Sinne der Demokratie dafür ein, dass die Petition veröffentlicht wird.
Bitte setzen Sie sich im Sinne einer pluralistischen Medizin dafür ein, dass der Wahltarif erhalten bleibt.
Es grüßt Sie herzlich
R. B.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Der Wahltarif zur Übernahme der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen wurde wegen geringer Nachfrage (bundesweit wenige hundert Versicherte) mit dem TSVG aufgehoben. Entsprechende Satzungsleistungen der
Krankenkassen bleiben jedoch unberührt.
Die von Ihnen angesprochene Petition befindet sich aktuell in der Mitzeichnungsfrist.
Mit freundlichen Grüßen
Erwin Rüddel MdB