Frage an Erwin Rüddel von Michaela B. bezüglich Gesundheit
Warum muss meine Hausärztin Angst vor einer KV-Prüfung (Wirtschaftlichkeitsprüfung) haben, wenn sie mir gem. AM-RL enterale Nahrung verschreibt (bei Untergewicht und extrem eingeschränkter Nahrungszufuhr)?
Chemische Keulen (mit Nebenwirkungen) kann sie mir allerdings ohne mit der Wimper zu zucken verschreiben, selbst wenn sie sich als unnütz und teurer als die harmlose und zielführendere Flüssignahrung erweisen. Ein zusätzlicher Termin bei einem Arzt für Ernährung (der sich erst mal mit meiner Problematik auskennen müsste) verursacht unterm Strich (zusätzliche) Kosten. Die Ärzte werden in ihrer Tätigkeit dermaßen von Regularien und Prüfstellen in ihrer Arbeit beschnitten, unterdrückt und verunsichert.
Auch hilfreiche Krankengymnastik wird von Orthopäden kaum noch verordnet, dafür extrem starke (opiathaltige) Schmerzmittel; einfach mal nebenbei und ohne Bedenken/ Warnung. Es scheint vor allem der Pharmaindustrie zugearbeitet zu werden und keine zielführende Behandlung eingeleitet zu werden (die im Endeffekt auch nicht teurer kommt, nur in eine andere Tasche fließt).
Wo bleibt da die Verhältnismäßigkeit und Gesamtkostenbetrachtung?
Sehr geehrte Frau Borger,
vielen Dank für Ihre Email.
Um die Wirtschaftlichkeitsprüfung passgenauer als bisher auszugestalten, hat sich der Gesetzgeber mit dem Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) dazu entschlossen, die Wirtschaftlichkeitsprüfung neu zu strukturieren: durch § 106 SGB V wurde die Wirtschaftlichkeitsprüfung regionalisiert, sodass Leistungen, die ab dem 1.1.2017 verordnet wurden, auf Landesebene geprüft werden . Zuständig sind gem. § 106b SGB V die Selbstverwaltungspartner bzw. Landesverbände der Krankenkassen an die Sie sich gerne mit Ihrem Anliegen wenden können.
Mit freundlichen Grüßen,
Erwin Rüddel