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Erwin Rüddel
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Frage von Kai E. •

Frage an Erwin Rüddel von Kai E.

Hallo Herr Rüddel,

Erklären Sie bitte Ihre Position der Neuzulassung von Glyphosat gegenüber.

Ich kann nicht verstehen, wie man wider besseren Wissens gegen ein Verbot stimmen kann. Auch wenn das BfR Glyphosat für unbedenklich hält, so wird die Behörde international heftig kritisiert. Kritik ist die unwissenschaftliche Vorgehensweise, die Besetzung der Kommission mit Bayer-Mitarbeitern, konsequentes Abbügeln jeglicher nachgewiesenen Risiken.

Das gefährliche ist unter anderem der Cocktail (immerhin 20 Chemikalien) mit dem Glyphosat auf den Feldern aufgebracht wird. Das BfR betrachtet den Wirkstoff für sich alleine und berücksichtigt keineswegs die praktisch angewandte Mischung.

Interessanterweise gibt es aktuell in Deutschland den Fall wo Flurschäden durch Glyphosateinsatz sichtbar geworden sind. Nachweislich wird durch langfristigen Einsatz die Bodenfruchtbarkeit massiv verringert und kann auch nicht durch Aufdüngung wiederhergestellt werden.

Erinnern Sie sich bitte auch an die Ergebnisse der Untersuchung seitens der Grünen, wo in Muttermilch Glyphosat (Überschreitung um 100% des Grenzwertes gefunden wurde).

Dazu wurde auch in nachgestellten Labortests zufällig eine massiv erhöhte Krebsrate entdeckt. Monsanto und BfR haben diesen Test als unwissenschaftlich abgestempelt, jedoch entsprach dieser bis auf die verlängerte Laufzeit genau den unternehmenseigenen Bedingungen bis ins letzte Details.

Ich könnte noch viel, viel mehr erläutern, jedoch wäre das von Angesicht zu Angesicht einfacher.

Schlussendlich bleibt die Frage, wie man ruhigen Gewissens sich für eine Neuzulassung aussprechen kann...

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Sehr geehrter Herr Euteneuer,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Glyphosat.

Der Wirkstoff Glyphosat ist seit 40 Jahren in Deutschland zugelassen und wird in der Landwirtschaft zum Beispiel zur Bekämpfung von Unkräutern eingesetzt. Das wohl bekannteste glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel ist „Roundup“. In Deutschland und der EU unterliegt die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln strengsten Auflagen. Pflanzenschutzmittel durchlaufen im Rahmen der teilweise langjährigen Zulassungsverfahren intensive Prüfungen, in denen sie hinsichtlich ihres Risikos für Mensch und Umwelt geprüft werden. Dies gilt selbstverständlich auch für Glyphosat, dass einer der am intensivsten untersuchten Wirkstoffe weltweit ist.

Anlass für die aktuelle Diskussion ist die Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend durch die „Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC)“, einer Unterorganisation der Weltgesundheits-organisation (WHO). Die Bewertung ist wissenschaftlich umstritten – auch innerhalb der WHO. Klar ist, die IARC verfolgt einen gefahrenbezogenen Ansatz, d.h. Stoffe werden nach ihrem theoretischen Gefährdungspotenzial eingestuft. Über das reale Risiko, das mit der Anwendung eines Stoffes verbunden ist, und ab welcher Intensität der Exposition eine gesundheitliche Gefährdung besteht, wird keine Aussage getroffen. Beispielsweise sind in der gleichen Kategorie wie Glyphosat auch die Arbeit als Friseur, Schichtarbeit und Mate-Tee eingestuft. Alkohol und Sonnenlicht finden sich sogar in der höchsten Risikokategorie „krebserregend für den Menschen“.

Die wissenschaftliche Abschätzung eines tatsächlichen Risikos bei der Anwendung und Aufnahme eines Stoffes obliegt in Deutschland dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die fachliche Unabhängigkeit des BfR ist gesetzlich verankert und garantiert, dass Entscheidungen auf Grundlage von wissenschaftlichen Fakten und frei von politischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Einflussnahme getroffen werden.

Das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) kommt bei der turnusmäßigen Neubewertung von Glyphosat zu dem Schluss, dass bei sachgerechter Anwendung keine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Dabei wurden neben der Einschätzung des IARC rund 1000 Studien und Veröffentlichungen in die Bewertung einbezogen. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gibt es keinen Grund an der Expertise des BfR zu zweifeln. Denn mit seiner Einschätzung befindet sich das BfR im Einklang mit anderen nationalen und internationalen Bewertungsbehörden. So teilen die Europäische Chemikalien Agentur (ECHA), das Joint Meeting on Pesticide Residues (JMPR) der WHO, die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) aber auch alle Zulassungsbehörden in den Mitgliedstaaten der EU sowie von bspw. Australien, USA und Brasilien die Bewertung des BfR.

Dieser Einschätzung ist auch die European Food and Safety Authority (EFSA) gefolgt und hat der Europäischen Kommission vorgeschlagen, den Wirkstoff Glyphosat auch weiterhin in Pflanzenschutzmitteln zu erlauben. Am 8. März soll auf europäischer Ebene über die von der EU-Kommission vorgeschlagene Zulassungsverlängerung von Glyphosat abgestimmt werden.

Bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln tritt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für ein fakten- und wissenschaftsbasiertes Verfahren ein. Für ein Verbot von Glyphosat gibt es auf Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse keinen sachlichen Grund. Deshalb befürwortet die Unionsfraktion eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen.

Selbstverständlich sind Pflanzenschutzmittel so sparsam wie möglich anzuwenden und so auszubringen, dass sie für Mensch und Natur möglichst unbedenklich sind. Dafür gelten in Deutschland sehr strenge Anwendungsbestimmungen und Grenzwerte für Rückstände, die in Lebensmitteln noch enthalten sein dürfen. Hier werden sehr hohe Sicherheitsmargen vorgeschrieben, um jedes Risiko so weit wie möglich auszuschließen.

Ohnehin weisen deutsche Lebensmittel seit Jahren sehr gute Ergebnisse bei der Überprüfung auf Pflanzenschutzmittelrückstände auf. Laut dem zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden bei über 98 Prozent der Lebensmittel keine bzw. nur minimale, also deutlich unter den strengen gesetzlichen Grenzwerten liegende, Pflanzenschutzmittelrückstände festgestellt.

Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist die maßvolle Anwendung von Pflanzenschutzmitteln entscheidend. Dies muss bei gleichzeitig hohem Schutzniveau für den Mensch, Natur und Umwelt geschehen.

Mit freundlichen Grüßen

Erwin Rüddel MdB

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