Frage an Erwin Huber von Georg A. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Sehr geehrter Herr Staatsminister Huber,
1997 wurde die STVO dahingehend geändert, dass benutzungspflichtige Radwege nur noch dann eingerichtet werden dürfen, wenn dieses einen erheblichen Sichreheitsgewinn darstellt. Trotz des Nachweises, dass Radwege zumeist deutlich unsicherer sind als die Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn werden im Freistaat weiterhin fleissig solche Radwege errichtet. Darunter durchaus auch eine Menge, die zB den Radfahrer zwingen mehrfach von rechts nach links zu wechseln und dabei (oft trotz schlechter Übersicht) die Fahrbahn zu queren. So macht Radfahren keinen Spaß, sicherer wird es dadurch auf keinen Fall.
Dazu meine Fragen, warum fördert der Freistaat solche Radwege? Warum setzt sich Bayern nicht dafür ein, die von den Nazis zur Beschleunigung des Autoverkehrs deutschlandweit eingeführte Benutzungspflicht aufzuheben und dem Radfahrer wenigstens die Entscheidung zu überlassen ob er einen Radweg nutzen will oder nicht.
In wie weit unterstützt der Freistaat Bürger, die sich gegen gesetzeswidrige Radwegeanordnungen zur Wehr setzen wollen, aber weder ausreichende zeitliche noch finanzielle Mittel haben um ein Verwaltungsgerichtsverfahren durchzuziehen?
Will Bayern der neuen StVO sowei der neuen VwV zur StVO zustimmen? Wie stehen Sie dazu dass in der neuen VwV nicht mehr ausschließlich Sicherheitsgründe zulässig sind? Wie stehen Sie dazu, dass in dern neuen VwV zwar Mindestanforderungen (zwei Radfahrer müssen sich überholen können, was legal auf den meisten Radwege nicht geht) aufstellt, aber dann sagt, wenn die Gemeinde diese Anforderungen nicht einhalten kann, dann braucht sie das auch nicht?
Letzte Frage in welcher Höhe fördert Bayern eigentlich eigenständige nicht straßenbegleitende Radwege, also solche die den Radfahrern und nicht den Autofahrern zugute kommen?
Mit besten Grüßen,
Georg Antonischki
Sehr geehrter Herr Antonischki,
das Thema Radverkehr ist der Staatsregierung seit langer Zeit ein sehr wichtiges Anliegen. Die Zuständigkeit für die Radwege ist innerhalb der Bayerischen Staatregierung beim Innenministerium angesiedelt. Wenn es bei Ihnen vor Ort im Einzelfall zu Unstimmigkeiten kommen sollte, wenden Sie sich bitte an das Innenministerium. Dort können Probleme im Einzelfall über die jeweils vor Ort zuständigen Fachbehörden abgeklärt werden.
Folgendes kann ich Ihnen dennoch versichern: Der Radverkehr hat für die Staatsregierung einen sehr hohen Stellenwert. Denn vor allem auf kurzen Strecken hat das Rad entscheidende Vorteile gegenüber anderen Verkehrsmitteln. In Bayern wurden 2007 12,9 Millionen Euro für neue Radwege an Bundesstraßen und 6,2 Millionen Euro an Staatsstraßen ausgegeben. Wir werden auch in Zukunft den Ausbau des Radwegenetzes vorantreiben.
Die früher bestehende Radwegebenutzungspflicht wurde 1997 durch eine durch Verkehrszeichen angeordnete Radewegebenutzungspflicht ersetzt. Dies bedeutet: Eine Radwegebenutzungspflicht besteht nur, wenn ein Radweg mit Zeichen gekennzeichnet ist. Die Entscheidung darüber liegt bei der jeweils zuständigen Straßenverkehrsbehörde, sich mit der Straßenbaubehörde und der Polizei verständigen muss. Dabei gilt grundsätzlich: Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist.
Um das Fahrrad zu stärken genügt es aber nicht, allein eine fahrradfreundliche Verkehrsinfrastruktur zu schaffen. Wir wollen das Rad mit seinen Vorteilen noch mehr ins Bewusstsein der Menschen der Entscheidungsträger rücken. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich deswegen mit großem Engagement für eine Verbesserung des Radverkehrs ein.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Erwin Huber