Ernst-Uwe Stry
CDU
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Frage von Nicolas S. •

Frage an Ernst-Uwe Stry von Nicolas S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Stry,
ihre literarischen Ergüsse zum Thema Linksextremismus waren recht beeindruckend, wenn auch angesichts der realen Begebenheiten der letzten Jahre die Frage des Drogenrausches noch einmal sorgfältig abgeklopft werden sollte.
Dennoch haben sie bereits seit einigen Tagen nicht auf die Ursprungsfrage geantwortet, die sich - relativ leicht ersichtlich - auf den Rechtsextremismus bezog, der Ihnen - so erweckt es bei mir den Anschein - nicht so sehr unter den Nägeln brennt.
Gerade bei Veranstaltungen wie der Friedrichshainer Biermeile zegit es sich jedoch recht deutlich, dass es sich bei Rechtsextremisten nicht um ein zu vernachlässigendes Randphänomen handelt.
Darum noch einmal die Frage: Wie ist ihre persönliche Einstellung zu Rechtsextremismus und welche politischen Schlussfolgerungen ziehen sie daraus, bzw. letztendlich praktischen Maßnahmen gedenken sie - so das Stimmvolk möge - zu unternehmen?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Sustr!

Ich fordere Wachsamkeit gegenüber jeder Form von Intoleranz, Extremismus und Gewalt. Notwendig ist ein entschlossener Kampf gegen jede Form von Intoleranz, Haß und Gewalt - ganz gleich, aus welchen politischen Motiven die Täter handeln. Es darf keine Toleranz gegenüber Intoleranz geben.
Da extremistische Parteien, Organisationen und Personen aggressiver und gewaltbereiter werden, muß die wehrhafte Demokratie mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen vorgehen. Um diesen Kampf erfolgreich zu führen, werden fundierte Informationen benötigt. Daher ist es notwendig, daß die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder über ausreichende Mittel und Personal verfügen, um ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können. Wer den Verfassungsschutz einschränken oder gar abschaffen will, beseitigt ein wesentliches Element der Verteidigungsfähigkeit unseres Staates und seiner Sicherheitsvorsorge.
Bei der Bekämpfung des Extremismus müssen alle rechtlichen Möglichkeiten genutzt werden. Insbesondere sind verfassungsfeindliche Bestrebungen intensiv vom Verfassungsschutz, auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln, zu beobachten. Veranstaltungen von Extremisten müssen genau auf ihre Zulässigkeit geprüft, durch polizeiliche Maßnahmen überwacht und - soweit rechtlich zulässig - unterbunden werden. Verbotsmöglichkeiten nach dem Vereinsrecht sind konsequent zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Uwe Stry