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Ernst Kopp
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Frage von Felix D. •

Frage an Ernst Kopp von Felix D. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Kopp,

als Pensionär habe ich einen Internet-Zugang zum Kundenportal des LBV; dieses meldet mir regelmäßig per Mail, wenn eine Nachricht in meinem Postfach liegt. So habe ich gestern, wieder nach Benachrichtigung durch das LBV, die Lohnsteuerbescheinigung 2011 ausgedruckt. Heute Morgen kam das Gleiche noch einmal mit der normalen Post, zugeschickt vom LBV.
Meine Frage an Sie:
Ist es nicht möglich, alle Zugriffsberechtigten auf das Kundenportal zu verpflichten, eingegangene Post selbst "abzuholen", um so das Porto für den Versand zu sparen? Im Übrigen: meine Bank schickt, wenn ich die Post nicht in einem bestimmten Zeitraum abgeholt habe, diese mir kostenpflichtig zu.
Ich denke, bei vielen Tausend Beamten, die heute einen Internetanschluss zum LBV haben,
lässt sich eine ganz ansehnliche Summe einsparen bzw. für wichtige Vorhaben umschichten.

Ich grüße Sie herzlich aus dem schönen Muggensturm
Felix Droll

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Droll,

herzlichen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis. Ihr Anliegen hat mich veranlasst mich näher beim Landesamt für Besoldung und Versorgung zu informieren. Grundsätzlich ist nach § 41b EStG (Einkommenssteuergesetz) eine Zusendung auf zwei Wegen möglich. "Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer einen nach amtlichen vorgeschriebenen Muster gefertigten Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen." Mit dem Hinweis auf das persönlichen Wahlrecht werden schon derzeit beide Möglichkeiten angeboten.

Eine Zustellung ausschließlich auf elektronischen Weg ist nur dann möglich, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung beim Landesamt vorliegt. Sie können jederzeit diese Einverständnis formlos an das Landesamt senden und so auf die rein elektronische Übermittlung umzustellen. Von einer generellen Versendung auf elektronischem Wege wird abgesehen, da nicht jeder Versorgungsempfänger über einen Internetzugang verfügt. Ich denke auch, dass es jedem selbst überlassen sein sollte, wie sehr er auf digitale Übermittlung seiner Daten setzt. Ich habe die zuständigen Kollegen gebeten ihr Anliegen nochmals genau zu prüfen und so eine Verbesserung des Service des Landesamtes zu erreichen.

Mit den besten Wünschen nach Muggensturm

Ihr

Ernst Kopp MdL