
(...) Das Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) gibt den Bürgerinnen und Bürgern ein umfassendes Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines Verwaltungsverfahrens und ohne ein berechtigtes Informationsinteresse. Damit verfolgen wir die Stärkung der Transparenz als wesentliches Element demokratischer Meinungs- und Willensbildung, selbstverständlich unter Beachtung des Datenschutzes. (...)