Frage an Ernst Kopp von Alex K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Kopp,
zur Reduzierung von Medikamenten in der Viehhaltung hat die Bundesregierung mit der Arzneimittelgesetz-Novelle ein Antibiotika-Minimierungs-Konzept beschlossen. Der Antibiotikaeinsatz muss gemeldet werden. Liegt dieser über dem Durchschnitt, müssen verpflichtend Reduktionsmaßnahmen mit einem Tierarzt bzw. der Veterinärbehörde ergriffen werden.
Können Sie mir mitteilen wie dies in den Landkreisen umgesetzt wird. Welche Behörde kontrolliert den Einsatz und setzt gegebenenfalls Maßnahmen durch? Ist der Einsatz von Medikamenten in der Viehhaltung schon zurückgegangen, oder sollte besser die Ausgabe begrenzt werden?
Vielen Dank für Ihre kurze Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kretzschmar,
die neue Regelung soll den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung reduzieren. Die bisherigen rechtlichen Bestimmungen haben hierfür offensichtlich nicht ausgereicht.
Zuständig für die Prüfung der Meldung und ggf. erforderlicher Maßnahmen ist das Veterinäramt des Landratsamtes.
Nach Ablauf des ersten Meldezeitraumes am 31.12.2014 ist laut Aussage des Landratsamtes Rastatt noch kein Vergleich oder eine Aussage über eine Verringerung des Antibiotika-Einsatzes möglich.
Ich möchte zu bedenken geben, dass die Begrenzung der Antibiotika-Ausgabe ggf. Tierschutzprobleme verursachen könnte, da kranke Tiere ausreichend zu behandeln sind, damit kein Tierleid entsteht. Deshalb ist vor allem die Krankheitsprophylaxe und eine gute Hygiene in der Tierhaltung Voraussetzung für einen verringerten Antibiotika-Einsatz.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Kopp MdL