Frage an Ernst Kopp von Bernd S. bezüglich Verbraucherschutz
Mein Schornsteinfeger berechnet für das Formular " Feuerstättenbescheid " 10,01 EURO
Für ein DINA4 Blatt ist das reine Abzocke.
Was tun Sie dagegen? Haben Sie dieser Gebühr zugestimmt?
Sehr geehrter Herr Schmälzle,
Ihre Frage bezüglich des Feuerstättenbescheides beantworte ich Ihnen gerne. Grundsätzlich stimmen wir – denke ich – überein, dass eine regelmäßige Prüfung unserer Feuerstätten durch Fachpersonal in unser aller Interesse ist.
Konkret wollten Sie von mir wissen, ob ich dieser Gebühr zugestimmt habe und was ich dagegen unternehme. Rechtsgrundlage für Ihren Bescheid ist die Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) des Bundes. Die Länder haben grundsätzlich darüber hinaus die Möglichkeit, Gebührentatbestände zu regeln, die nicht in der KÜO aufgeführt sind. Der Feuerstättenbescheid ist davon nicht betroffen.
Insofern ist der Landtag mit dem Feuerstättenbescheid nicht befasst. Ansprechpartner sind die Mitglieder des Bundestages.
Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben und verbleibe mit den besten Wünschen
Ihr
Ernst Kopp MdL