Frage an Ernst Hinsken von Peter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
mit Interesse habe ich heute, am 25.9.2008, von einem Gespräch erfahren, welches Sie mit der Mittelbayrischen Zeitung geführt haben. „Glasklare Sachpolitik“ als Messlatte, so Ihr Credo - muß Parteipolitik beim Wähler ankommen.
Nun würde mich interessieren wie Sie es persönlich mit der Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit Ihrer eigenen Vorgaben halten? Wie erklären Sie mir, dass Sie Bürger und Bürgerinnen aus Ihrem eigenen Wahlkreis in Straubing seit Wochen und Monaten hinhalten und keine Gesprächstermine gewähren (Herr Grabner)?
Es geht um das Sachthema der unrechtmäßigen Anwendung des RÜG auf Bundesbürger, die bereits vor dem Mauerfall am 9.11.1989 integrierte Bundesbürger waren.
Sehr geehrter Herr Hinsken, Sie sitzen seit 1980 für die Christsozialen im Bundestag und haben bestimmt noch in Erinnerung wie die Grenzöffnung am 11.9.1989 speziell in Bayern verlaufen ist.
Hans Klein, CDU, begrüßte die „Neuen Landsleute aus der DDR“ im Namen der damaligen Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP recht herzlich. In seiner Rede erinnerte er daran, dass den Menschen als Botschafter der wahren Werte wie Glück, Zuversicht und Freiheit Dank gebührt.
Warum aber sehen sich nun diese mutigen Vorkämpfer für die Öffnung des Eisernen Vorhanges als die Verlierer der Deutschen Einheit?
Können Sie mir bitte erklären warum für Menschen, die vor dem Fall der Mauer am 9.11.1989 bereits Bundesbürger waren heute das RÜG seitens des BMAS/DRV angewendet wird und ihre Renten unrechtmäßig drastig beschnitten werden?
Der 11. Bundestag, dem Sie angehört haben, hat so ein Gesetz nicht verabschiedet!
Können Sie mir bitte erklären auf welcher Grundlage so gesetzeswidrig durch das BMAS/DRV gehandelt wird?
Bitte befragen Sie nicht Herrn Vaatz oder Frau Mischalk, mich interessiert Ihre eigene Meinung. Das RÜG wurde für das Beitrittsgebiet geschaffen und nicht für die Altbundesrepublik, liege ich da richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kämpfe