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Ernst Hinsken
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Frage von Alois G. •

Frage an Ernst Hinsken von Alois G. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Hinsken,

ich habe zwar nicht viel Hoffnung, dass Sie ausgerechnet eine Frage beantworten, da Sie bis jetzt noch keine einzige beantwortet habe, aber trotzdem stelle ich Ihnen folgende Frage:
Ihre Partei setzt sich im Moment dafür ein, dass die Entfernungspauschale wieder ab dem 1. Kilometer gezahlt wird.
Ist das wirklich ernst gemeint oder ist das nur reine Wahlkampfpropaganda?
Ich habe daso meine Zweifel.
Es ist schon eine Frechheit, auf der einen Seite zu sagen, für die volle Entferungspauschale ist kein geld mehr da und sich auf der anderen Seite selbst die Einkünfte "Diäten" um16 % zu erhöhen.
Komischerweise sind sich da im Bundestag alle einig.

mit freundlichen Grüßen,
Alois Groß

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Groß,

für Ihr Mail vom 12. Mai 2008 zur Entfernungspauschale und zur beabsichtigten Anhebung der Abgeordnetenent­schädigung der Mitglieder des Deutschen Bundestages danke ich Ihnen. Auch wenn ich Ihr Fax im Ton für unpassend erachte, möchte ich trotzdem die Gelegenheit nutzen und Sie gezielt über die anstehenden Veränderungen informieren. Ich hoffe, auf diesem Weg bestehende Missverständnisse ausräumen zu können.

Zunächst zur Pendlerpauschale:
Teil des CSU-Steuerentlastungskonzepts ist auch die Rückkehr zur Pendlerpauschale in ihrer ursprünglichen Form, also ab dem ersten Kilometer. Die CSU sieht aus mehreren Gründen Korrekturbedarf an der momentan geltenden Regelung: Die Fahrten zur Arbeitsstätte sind kein Privatvergnügen. Das bestätigen mehrere Finanzgerichte (u. a. Bundesfinanzhof). Die Fahrten von der Wohnung zum Arbeitsplatz zählen als berufsnotwendige Aufwendungen. Die hohen Spritpreise benachteiligen gerade die leistungswilligen Arbeitnehmer. Von den steigenden Energiepreisen profitiert auch der Staat mit deutlich höheren Steuereinnahmen. Deshalb besteht jetzt politischer Handlungsbedarf.

Zur Diätenerhöhung:
In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschä­digung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen auf Zeit (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den Öffentlichen Dienst zunächst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter -- und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 EUR (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 EUR (2,68 vH) angehoben.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deut­schen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 EUR.

Wir sind uns bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird, deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.

Abschließend möchte ich Sie noch in Kenntnis setzen, dass ich seit vielen Jahren ein Sozialkonto für mich eingerichtet und über dieses bereits über 90.000,- Euro (kann auf Cent und Euro belegt werden, weil alles über ein Kreditinstitut gelaufen ist) an caritative Organisationen und Verbände weitergegeben habe. In der Öffentlichkeit habe ich aber davon bisher keinen Gebrauch gemacht, weil sonst "Hinz und Kunz" mich angingen und da würde ich mich überfordert sehen. Allerdings schließe ich nicht aus, dass ich bei Gelegenheit dies einmal an die Öffentlichkeit bringe.

Mit freundlichen Grüßen

Ernst Hinsken, MdB