Frage an Ernst Hinsken von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hinsken,
habe Ihnen heute Im Parlament zugehört, war doch über folgende Aussage verwundert;
In drei Jahren wurde der Gesamtbeitrag der Arbeitslosenversicherung von 6.50 % auf 3,3 % ab 1.1.2008.
Im Unterschied zu anderen Abgeordneten nannten Sie keine Beträge der steuerlichen Auswirkung.
Ich habe nachgerechnet und festgestellt, bis 31.12.2006 - nenne nur den Arbeitnehmerbeitrag - waren es 3,25 % Hälfteanteil, ab 1.1. 2007 2,10% und ab 1.1.2008 vermutlich nur mehr 1,65 %.
Für diese Darstellung wird ja von den Abgeordneten vielfach das Einkommen eines Durchschnittsverdieners genannt. Für 2007 29.488, gerundet 29.500 im Jahr.
Können Sie mir bestätigen, dass folgende Ausrechnung richtig ist?
Bei 29.500 und 3,25% 958,75 Hälftebeitrag bis 31.12. 2006.
Ab 1.1.2007 2,10% 619,50 Hälftebeitrag
Ab 1.1.2008 1,65% 486,75 Häftebeitrag.
Rein rechnerisch in einem Jahr - nicht in drei Jahren - mehr Nettolohn von 472 Euro.
Diese Anfrage dient auch dazu, die Praktiken hier zu beleuchten um evtl. einen Einspruch einzuleiten
Vielen Dank für Ihre Antwort.