Frage an Ernst Hinsken von Gerd B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hinsken.
ich bin Rentner, Jahrgang 1940 und habe in der ehem. DDR 28 Jahre als Ingenieur bzw. Dipl. Ingenieur in div. Produktionsbetrieben gearbeitet.
Meine Frau hat die DDR 1988 illegal verlassen, während ich Anfang Sept. 1989 über Ungarn mit beiden Kindern aus der DDR geflohen bin. Die Gründe sind Ihnen ja hinreichend bekannt. Nach unserer Übersiedlung erhielten wir die Versorgungszusage zur Alterssicherung durch das Fremdrentengesetz.
Nach meinem Antrag auf Rentenklärung erhielt ich die nüchterne Mitteilung, das ich weder nach FRG, noch nach dem AAÜG , sondern für 35 Jahre Arbeit in der DDR mit einem monatl. Lohn von 600.- Mark berentet werde.
Obwohl ich alle Kriterien erfülle, Fluchtdatum, VE Produktionsbetrieb,Dipl.Ing., ect. wurden mir meine Anwartschaften durch das nachträgliche Einschieben von Stichtagen aberkannt. Berufskollegen, Dipl.Ingenieure, die in der DDR geblieben sind, erhalten eine Intelligenzrente, mit oder ohne FZR, nach dem AAÜG. Die Intelligenzrente wurde uns durch die Stichtagsreglung 30.6.90 verschlossen. Unsere Flucht aus der DDR wurde uns bei der Rentenberechnung zum Verhängnis, ich und viele meiner Mitstreiter mit ähnlichem oder schlimmeren Schicksalen, werden bestraft, weil sie die DDR verlassen haben. 1. Finden Sie das gerecht und sozial, wenn ich für meine DDR Zeit wesentlich weniger Rente bekomme als diejenigen, die in der DDR geblieben sind ? Haben nicht die Leute, die geflohen sind,die durch Ausreise oder über Gefängnisse nach der BRD gekommen sind, die gleichen Rechte ? Haben nicht alle diese Leute einen Beitrag zur Wiedervereinigung geleistet ?
2. Warum sind bei Anerkennung der Zusatzversorgungssysteme der Stasi, NVA, Zoll, Polizei, Funktionäre, die für die Toten an der Mauer verantwortlich sind, usw. keine ähnlichen Stichtage wie beim FRG oder beim AAÜG eingeschoben wurden ? Ist doch seltsam ?
Vielen Dank und Grüße
Gerd Bartmuß