Frage an Ernst Hinsken von Dietmar G. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Hinsken,
meine Frage gilt der Rentenberechnung von DDR - Übersiedlern, die vor dem Fall der Mauer Bürger der Bundesrepublik Deutschland geworden sind. Dieser Personenkreis hat die damalige DDR unter Inkaufnahme von z. T. dramatischen Restriktionen, beruflichen Banachteiligungen, Gefängnisstrafen und Verlusten aller materiellen Werte verlassen. Nach ihrer Eingliederung waren sie Bürger der Bundesrepublik mit allen Rechten und Pflichten einschließlich der Berechnung der Rente nach dem FRG. Im Staatsvertrag vom 18 . 5. 1990 wird klar zum Ausdruck gebracht, daß die Rentenanwartschaften nach dem FRG für Bürger der Bundesrepublik unangetastet bleiben. Mit dem §256 a SGB VI wurde ein Gesetz geschaffen, daß die zukünftigen Rentenrechte für Bürger des Beitrittsgebietes regelt. Die DRV Bund mißbraucht jedoch dieses Gesetz, um die Rentenanwartschaften von Bürgern der Bundesrepublik zu kürzen und die Rentenberechnung nach den sozialversicherungspflichtigen Einkommen in der DDR vorzunehmen. Damit sind Einbußen bis zu 60 % verbunden. Personen aus den Beitrittsgebiet mit vergleichbarer Erwerbsbiografie erhalten erheblich mehr Rente, da sie von Zusatzversorgungssytemen (z. B.Intelligenzrente) profitieren. Zynischerweise trifft das auch für die staatstragenden Funktionäre aus Stasi und bewaffneten Organen zu. Damit werden die Personen, die zum politischen Wandel erheblich beigetragen haben zum Verlierer der Wiedervereinigung. Eine solche Rentenkürzung ist nur vergleichbar mit einer ähnlichen Vorgehensweise bei Juden im 3. Reich.
Haben Sie von dieser Praxis der DRV Bund gewußt? Haben Sie bei der Abstimmung zu den o.g. Gesetz gewußt, daß hier ein solcher Betrug praktiziert wird?
Ich bitte höflichst um Ihre Stellungnahme und bin bereit, die sachliche Lage noch umfangreicher und auch in einem persönlichen Gespräch darzulegen.
Würden Sie sich bitte dafür einsetzen, daß diesbezüglich der Rechtsstaat wieder hergestellt wird?
MfG
Dietmar Grabner