Frage an Ernst Hinsken von Jörg W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hinsken,
nach den Bestimmungen werden Schüler z.B. in Bayern kostenlos befördert, wenn der Schulweg länger als 2 bzw. 3 km ist (vgl. http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/aufgabenbeschreibung/70441618609 ). Unter http://www.eltern.de/schulkind/grundschule/schulranzen-gewicht.html hat ein Bürger geschrieben, dass z.B. ein 11 jähriges Mädchen mit einem Körpergewicht in Höhe von 25 kg täglich einen durchschnittlich 9 kg schweren Ranzen 3 km auf dem Rücken schleppen muss. Da müsste z.B. ein Erwachsener täglich zweimal 1 bis 2 Kästen Bier oder Wasser 3 km weit tragen und würde dabei höchstwahrscheinlich zusammenbrechen bzw. Gesundheitsschäden erleiden. Derartiges wird unseren Nachkommen, den Kindern zugemutet. Darüber hinaus sollen die Schulkinder nach einer Verordnung vom 30. November 1970 (GVBl S. 661) in der Fassung der 5. Änderungsverordnung vom 14. Mai 1981 (GVBl S. 133) öffentliche Verkehrsmittel benutzen, wenn eine Zeitersparnis von mehr als 2 Stunden vorliegt.
Soweit ich erkennen kann, müssen Beamte, Richter und Bundestagsabgeordnete nicht öffentliche Verkehrsmittel benutzen und dabei Umwege von täglich bis zu 2 Stunden in Kauf nehmen. Auch müssen Beamte, Richter und Bundestagsabgeordnete keine Wege von bis zu 3 km mit Gewichten von ca. 20- 30 kg zurücklegen.
Warum bestehen diese Unterschiede? Sind Beamte, Richter und Bundestagsabgeordnete ein wertvollerer Menschentyp als die Kinder des Volkes?
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Wende