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Frage von Markus R. •

Frage an Ernst Burgbacher von Markus R. bezüglich Staat und Verwaltung

Sehr geehrter Herr Burgbacher,

könnten Sie mir erklären, warum man bei der Neuberechnung des Anteils der Gemeinden an der Umsatzsteuer prinzipiell an dem bisherigen System festhält, welches sich aus dem Gewerbesteueraufkommen, der Anzahl der sv-pflichtigen Arbeitnehmer in der Gemeinde und der Höhe der sv-pflichtigen Entgelte, die von in der Gemeinde ansässigen Firmen bezahlt wird, zusammensetzt?

Wenn ich richtig informiert bin, dann gilt die neue Verteilung ab 2018, die Datenbasis stammt allerdings teilweise aus dem Jahr 2001.

Welche Gründe sprechen denn gegen einen einfacheren Schlüssel?

mit freundlichen Grüssen
Markus Ritter

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Ritter,

ursprünglich wollte der Gesetzgeber im Hinblick auf den wirtschaftsbezogenen Charakter der gemeindlichen Umsatzsteuerbeteiligung an verschiedene betriebliche Merkmale (Löhne, Sachanlagen usw.) anknüpfen. Es hat sich aber herausgestellt, dass sich daraus keine belastbare Verteilungsschlüssel ermitteln lassen. Daher ist man bei Entgelt- und Beschäftigtenzahlen usw. geblieben. Es handelt sich um einen Kompromiss, der nach langen Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden wurde.

Die zugrunde liegenden Daten stammen aus den Jahren 2001 bis 2006. Sie werden künftig im Drei-Jahre-Turnus aktualisiert.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Burgbacher