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Frage von Micha S. •

Frage an Ernst Burgbacher von Micha S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

420 Euro betragen die Kosten zur Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses nach Auskunft der IHK FOSA.
Halten Sie es tatsächlich für gut und richtig, einem eventuellen am Zuzug nach Deutschland interessiertem (jungen) Menschen für das Anerkennungsverfahren seines ausländischen Berufsabschlusses 420 - i.W. vierhundertzwanzig ! - Euro abzuknöpfen??

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Steiner,

vielen Dank für Ihre Email und Ihre Frage zur Anerkennungsgebühr für ausländische Abschlüsse. Durch das „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen“ hat die christlich-liberale Koalition wichtige Zulassungsvoraussetzungen geschaffen, damit berufliche Qualifikationen, die im Ausland erworben wurden, anerkannt werden. Unter anderem wurde in diesem Gesetz geregelt, dass die Anerkennung bestimmter Berufsabschlüsse durch die IHK erfolgt und das Verfahren den Industrie- und Handelskammern, der IHK FOSA, übertragen. Die IHK FOSA wird jedoch nicht über Steuermittel unterstützt, sondern muss über die erhobene Gebühr sämtliche Verwaltungskosten abdecken. Je nach dem wie umfangreich das Anerkennungsverfahren ist, gestaltet sich auch die Höhe der Gebühr und die tatsächlich zu entrichtende Gebühr richtet sich nach dem Umfang des Verwaltungsverfahrens. Die von Ihnen angesprochene Gebühr von Euro 420,00 ist dabei der durchschnittliche Wert. Der Gebührenrahmen bewegt sich dabei von Euro 100 bis Euro 600. Da durch die Anerkennung des ausländischen Abschlusses der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt unmittelbar erfolgen kann, keine Zusatzqualifikationen mehr erforderlich sind und die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit einem deutschen Berufsabschluss festgestellt wird, halte ich auch die durchschnittliche Gebühr von Euro 420,00 für angemessen.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Burgbacher