Frage an Ernst Burgbacher von Johannes K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Burgbacher,
in einem Artikel [1] auf der FDP-Website werden Sie folgendermaßen zitiert:
"Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Ernst Burgbacher, warnt vor Umsatzeinbrüchen von bis zu 60 Prozent, wenn der Gesetzbeber das Rauchen in Gaststätten verbiete. Damit würden zahlreiche Arbeitsplätze in der Gastronomie gefährdet."
Können Sie darlegen, woher diese Schätzungen stammen?
Eine Auswertung [2] von 97 verschiedenen Studien zu den wirtschaftlichen Auswirkungen von Rauchverboten kommt zu dem Schluss, dass Rauchverbote keine oder eine positive Auswirkung auf die Geschäfte der Gastwirtschaft haben.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Johannes Klug
[1] http://www.fdp.de/webcom/show_article.php/_c-567/_nr-900/i.html
[2] http://tobaccocontrol.bmj.com/cgi/content/abstract/12/1/13
Sehr geehrter Herr Klug,
vielen Dank für Ihre Mail. Sie beziehen sich auf eine bereits ältere Meldung vom 27. Juli des vergangenen Jahres. Wie ich in einer Pressemitteilung vom 18. Juli 2006 "Deutsche Regelungswut zu Lasten des Gastgewerbes beenden", die Sie auf meiner homepage abrufen können, mitgeteilt hatte, befürchteten 60% der im Rahmen einer Emnid-Meinungsumfrage befragten Gastronomen Umsatzeinbußen im Falle eines gesetzlichen Rauchverbots in Restaurants und Gaststätten. Daraus wurde in einer Pressemitteilung vom 27. Juli durch ein Versehen fälschlicherweise die Formulierung "Umsatzeinbußen von bis zu 60%".
Das Thema Rauchverbot in der Gastronomie fällt seit dem Inkrafttreten der Föderalismusreform in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer. Ein Rauchverbot in öffentlichen Einrichtungen des Bundes ist erst kürzlich vom Deutschen Bundestag beschlossen worden. In der Begründung des Gesetzentwurfs hieß es unter anderem: „Bemühungen, auf freiwilliger Basis einen wirksamen Nichtraucherschutz zu erreichen, haben nicht in allen Bereichen ausreichenden Erfolg erzielt.“ Dem widerspreche ich ausdrücklich. Denn vielversprechende Initiativen wie die freiwillige Zielvereinbarung mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband wurden dadurch konterkariert, dass nur wenige Wochen nach der Unterzeichnung immer stärker ein generelles Rauchverbot in die Diskussion gebracht wurde. Dies beeinträchtigte verständlicherweise die Bereitschaft von Gastronomen, in technischen Nichtraucherschutz und andere Lösungen zu investieren. Die starke Ausweitung von Nichtraucherbereichen wurde von den Verbotsbefürwortern weitgehend ignoriert. Auch aus diesem Grund habe ich den Gesetzentwurf abgelehnt. Nach meiner festen Überzeugung muss der Staat nicht alles regeln.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Burgbacher