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Frage von Normann H. •

Frage an Ernst Burgbacher von Normann H. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Burgbacher,

vielen Dank für die Antwort auf meine Frage zum Thema Umsatzsteuerermäßigung auf Beherbergungsleistungen. Leider ist ihre Antwort eher nur phrasenhaft, insbes. dass eine Umsatzsteuerermäßigung insbes. aufgrund es europäischen Wettbewerbsdruckes statthaft sei.
Warum kommt es aber dann zu keinen Preissenkungen, denn wie sie ja hoffentlich wissen stellt die Umsatzsteuer für Unternehmen keine Aufwands- oder Ertragsposition dar? Nach einer Umfrage des Hotel- und Gasstättenverbandes wollen nur ca. 20,3 Prozent der Hotel- und Gaststättenbesitzer die verringerte Umsatzsteuer an ihre Gäste weitergeben (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/53/496369/text/ ) - Konkurrenzdruck schaut anders aus Herr Burgbacher. Schau ich mir dann noch die Entlohnung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Hotel- und Gaststättengewerbe an (Thema Mindeslohn), dann schaut´s ganz düster aus; wird hier nicht schon eine Art Subvention betrieben dergestallt, dass die Lohnkosten (einer der wesentlichen Kostenfaktoren im Dienstleistungsbereich!) politisch gewollt niedrig gehalten werden ? Schauen Sie sich bitte mal die Durchschnittslöhne an ( Quelle: http://www.initiative-mindestlohn.de/branchenreport/hotel_gaststaettengewerbe/nicht_gut_bedient/ ).
Warum kommen (nahezu einmalig in der wissenschaftlichen Diskussion) nahezu alle Finanzwissenschaftler zu dem Ergebnis, dass es sich herbei um ein Steuergeschenk ohne volkswirtschaftlichen Nutzen handelt? Weiterhin blieb meine Frage hinsichtlich einer Vereinfachung der Steuerproblematik unbeachet; haben Sie sich mit der Thematik Trennung Umsatzsteuer, Übernachtungskosten, Frühstück, geldwerter Vorteil und dergl. beschäftigt? Dies führt zu einem erhöhten Bürokratieaufwand (Quelle: http://www.sueddeutsche.de/politik/959/496277/text/ ), den die FDP ja gerade abschaffen wollte.

Mit freundlichen Grüßen

N. Hoppe

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