Frage an Ernst Burgbacher von Normann H. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Burgbacher,
nachem Sie als parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft - neben der CSU - maßgeblicher Initiator der Gesetzesinitiative Senkung der Umsatzsteuer für Umsätze des Hotelgewerbes sind, würde mich die Begründung für einen solchen Vorschlag interessieren, insbesondere unter dem Wahlkampfausspruch der FDP ein einfacheres, niedrigeres und gerechteres Steuersystem zu schaffen. Gut, niedriger ist es geworden, einfacher nun definiv nicht, von gerecht ganz zu schweigen. Aber wie stellen sie sich insbes. zu der Thematik, dass als Begründung für diese Gesetzesänderung der internationale Konkurrenzdruck des ausländischen Hotelgewerbes herangezogen wird, wenn gleich der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbandes zu der Aussage kommt, dass niedrigere Steuersätze keinen Einfluss auf den Endverbraucherpreis hätten, will sagen, die Preise bleiben gleich. Wie war das nochmals mit dem Konkurrenzdruck? Desweiteren: welchen Konkurrenzdruck hat z.B. ein Hotel in Stuttgart mit dem einem Hotel in Warschau? Fahr ich nun nur wegen eines günstigen Preises statt nach Suttgart nach Warschau? Ist es nicht eher so, dass dieses Gesetzesvorhaben Ausfluss einer äußerst günstigen Lobbyarbeit war, insbes. auch unter der Berücksichtigung, dass der enstsprechende Vertreter der DEHOGA ein ihnen wohlgesonnener Parteifreund ist ? (Quelle: Spiegel-Online). Ist es nicht so, dieser Steuerausfall von rd. 950 Mio. € besser in Bildung und Forschung hätte investiert werden können?
Zur Thematik einfacheres Steuersystem würde ich Ihnen vorschlagen einen Nachmittag bei den Kollegen und Kolleginnen des BMF zu verbringen, und die aus diesem Gesetzesvorhaben enstehenden Probleme, Stichwort: Missbrauch durch Pauschalpakete, sich erklären zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
N. Hoppe
Sehr geehrter Herr Hoppe,
vielen Dank für Ihre Email zum Thema Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf
Beherbergungsleistungen.
Der Tourismussektor ist eine der wichtigsten Dienstleistungs- und Wachstumsbranchen in Deutschland. Die Rahmenbedingungen in diesem Sektor müssen verbessert werden, damit es in diesem Bereich zu mehr Wachstum kommt.
Für die heimischen Gastronomen und Hoteliers haben die Wettbewerbsverzerrungen durch die letzte Mehrwertsteuererhöhung, die sie zum größten Teil selbst getragen und nicht an ihre Kunden weiter gegeben haben, in Verbindung mit der unterschiedlichen Anwendung der verringerten Mehrwertsteuersätze in Europa weiter zugenommen. Heute erheben bereits 22 von 27 EU-Staaten den ermäßigten Steuersatz. Zu diesen Staaten gehören, mit Ausnahme von Dänemark, sämtliche Nachbarstaaten Deutschlands. Dieser Wettbewerbsnachteil war der Grund dafür, dass auch Union, SPD, Grüne und die Linke in der Vergangenheit eine Mehrwertsteuerreduzierung für Beherbergungsleistungen gefordert haben.
Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz dient der Herstellung von fairem Wettbewerb. Gerade in Grenzgebieten ist es von enormer Bedeutung, ähnliche oder bessere Kostenstrukturen zu schaffen und darauf zu achten, dass Wettbewerbsnachteile nicht durch die reine Steuerhöhe entstehen. Denn sonst sehen sich Unternehmen nicht nur gezwungen, Einsparungen in anderen Bereichen, wie z. B. bei den Lohnkosten vorzunehmen, sondern eine solche Situation kann auch dazu führen, dass ein Stellenabbau wegen mangelhafter Auslastung oder im schlimmsten Fall wegen Insolvenz vorgenommen werden muss.
Durch die Entlastung der Hotelleriebranche werden auch Spielräume für Investitionen, Preissenkungen und die Qualifikation von Mitarbeitern geschaffen. Dieses Ziel verfolgt die Bundesregierung für den gesamten Mittelstand, denn durch Entlastungen der Unternehmen können Arbeitsplätze erhalten und geschaffen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ernst Burgbacher, MdB