Frage an Erna-Kathrein Groll von Bianca R. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Hallo Frau Groll,
erstmal ein Lob dafür, dass Sie unsere Gesellschaft positiv voranbringen wollen und den Mut haben für den Einzug in den bayrischen Landtag zu kandidieren.
Nun würde mich interessieren:
Wie stehen Sie dazu, den Meisterbrief als Voraussetzung zur selbständigen Ausübung bestimmter Handwerksberufe wieder einzuführen? Sehen Sie dadurch eine Chance das Handwerk aufzuwerten oder stehen Sie dem Thema kritisch gegenüber, da Sie eher vermuten, dass dadurch viele selbstständige Handwerker Ihr Geschäft schließen müssen?
Ich freue mich über Ihre Antwort!
Sehr geehrte Frau R.,
Die Entscheidung zur Meisterpflicht ist Bundesgesetzgebung. Bayern kann über den Bundesrat auf diese Entscheidung Einfluss nehmen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks drängt schon seit Monaten auf eine Wiedereinführung der Meisterpflicht für einige Berufe. 2004 wurde die Novelle der Handwerksordnung beschlossen, bei der von den damals 94 Handwerkszweigen bei 53 Handwerksberufen die Meisterpflicht abgeschafft wurde. Derzeit gilt die Pflicht zum Meisterbrief noch bei 41 Handwerksberufen.
Es gibt leider keine Evaluation über die Auswirkungen auf die Enthebung der Meisterpflicht in einigen Berufen, daher gibt es nur einige Momentaufnahmen, die eventuell darauf hinweisen könnten, dass die Qualität der ausgeübten Arbeiten in einigen der Handwerksbetriebe nachgelassen habe. Außerdem sei das gewünschte Ziel, der vereinfachten Fachkräftegewinnung nicht eingetreten.
Die duale Berufsausbildung ist aus meiner Sicht ein hoher Wert. Deutschland schneidet im Vergleich der Ausbildungswege in Europa regelmäßig hervorragend ab und sollte daher unbedingt gestärkt und beibehalten werden. Die hochwertige Ausbildung zum Meister braucht jedoch eine deutlich bessere Wertschätzung. Wir setzten daher auf mehr Anerkennung handwerklicher Ausbildung als Zulassung für Hochschulen- und Fachhochschulstudien, um hier die Türen zu öffnen. Damit soll auch mehr Praxiserfahrung in die Hochschulausbildung hineingetragen werden und ebenso auch der Übergang von der Hochschule in die Handwerksbetriebe hinein attraktiv werden.
Für die Förderung der Bereitschaft, eine Ausbildung zum Meister im eigenen Betrieb anzustreben, ist entscheidend, dass wir das Meister-BAföG deutlich ausweiten.
Um zu einer reflektierten und zielführende Entscheidung kommen zu können, ob es in einigen (oder allen) der 43 Handwerksberufen ohne Meisterpflicht auch zukünftig darauf verzichtet werden kann, braucht es eine Überprüfung der tatsächlichen Entwicklung seit dem Jahr 2004.
Eine Bestandswahrung von eingeführten Handwerksbetrieben soll auf allen Fällen ein Vorrang eingeräumt werden, so dass eine Schließung zu vermeiden wäre.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Erna-Kathrein Groll