Frage von Carsten M. • 06.01.2010
Antwort ausstehend von Erika Steinbach CDU
(...) Um das Amt der BdV-Präsidentin auszuüben, muss man nicht selbst vertrieben sein. (...) Es ist aber nun einmal so, dass ich gemäß § 1 Bundesvertriebenengesetz Vertriebene mit Vertriebenenausweis B bin. (...)