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Erik Schweickert
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Frage von Susanne K. •

Was wird getan um die kleinsten zum Beispiel bei Baumaßnahmen im Bereich des Kindergartens zu schützen ?

Neben dem Kindergarten wird ein Spielplatz gebaut. Asphaltiert und Gummi ( Polytan) sind auf dem Spielgelände l. Die Kinder sind lediglich durch eine Hecke geschützt. Sehen Sie da Gefahren für ein Jährige, werden diese überwacht?

Beispiel Stadtgarten Neuenbürg

Müssen solche Arbeiten während den Kindergarten Öffnungszeiten stattfinden , geht das nicht abends oder den Ferien ?

Weitere Gesundheitsgefahren Gruppen zusammen legen

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für ihre Frage.

Grundsätzlich obliegt es selbstverständlich dem Bauträger und den beauftragten Unternehmen dafür Sorge zu tragen, dass alle entsprechenden Sicherheits- und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Zudem unterliegen auch die Baustoffe selber bereits Kontrollen und sind entsprechend schadstoffarm. Insbesondere beim Bau eines Spielplatzes, wird darauf sicherlich geachtet. Nach meinem Kenntnisstand ist dafür auch in Neuenbürg Sorge getragen worden. Auch das Kita-Personal ist darüber hinaus im Zweifel in der Lage, einzuschätzen, ob Gefahren für die Kinder durch Emissionen bestehen.

Baumaßnahmen konsequent außerhalb von Kita-Öffnungszeiten durchzuführen ist mit Blick auf die dadurch entstehenden höheren Kosten leider nicht immer möglich.

Mit freundlichen Grüßen 

Erik Schweickert

 

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