Frage an Erik Schweickert von Franz B. bezüglich Wirtschaft
Wie konnte es passieren, dass sich seit 2003 auf deutschen Autobahnraststätten ein Unternehmen namens "Sanifair" ( http://www.sanifair.de/sanifair/unternehmen/index.php ) breit gemacht, hat dass nun das Toiletten-Monopol auf den deutschen Autobahnen besitzt und de facto so etwas wie eine "Pinkelsteuer" einzieht? Zunächst konnte man den Preis für´s Pinkeln ja noch mit einem Warenkauf verrechnen. Aber nun, nach der Einführung, erhöht das Unternehmen die Pinkelsteuer über diesen Verrechnungspreis. Als Steuerzahler werden wir ja schon vom Staat genügend geschröpft. Warum müssen wir nun auch noch eine Besteuerung durch private Unternehmen akzeptieren? Haben wir nicht eigentlich Kartellbehörden, die solche Monopole wie "Sanifair" verhindern müssten? In Frankreich ist das Pinkeln an Autobahnraststätten jedenfalls noch kostenlos. Warum auch nicht? Die Betreiber der Raststätten haben ohnehin erhöhte Preise. Damit können sie doch den Betrieb von Toiletten finanzieren.
=>
1) Was tun Sie als mein Abgeordneter gegen solche Entwicklungen?
2) Spendet das Unternehmen "Sanifair" an Ihre Partei? Wenn ja: wieviel?
Sehr geehrter Herr Baltinger,
haben Sie vielen Dank für Ihre Fragen auf abgeordnetenwatch.de vom 22. Februar 2013 bezüglich des Unternehmens Sanifair.
Weder ich persönlich, noch die Parteigliederungen der FDP, in denen ich zum Beispiel als Orts- und Bezirksvorsitzender vertreten bin, haben Spenden von Sanifair erhalten. Ich habe ebenfalls im letzten veröffentlichten Rechenschaftsbericht der Bundes-FDP nachgesehen und keinen Anhaltspunkt für Sanifair in diesem Bericht gefunden. Wenn Sie weitere Fragen zu Spenden an die Bundes-FDP haben, bitte ich Sie, sich an die Bundesgeschäftsstelle zu wenden, da ich weder für die Finanzen meiner Partei gewählt wurde, noch meine politische Arbeit von etwaigen Spenden abhängig machen würde. Als Abgeordneter Ihres Wahlkreises engagiere ich mich für den Verbraucherschutz aller Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. Ich erhebe meine Stimme für die Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn gegen Ihre Interessen gehandelt wird. In dem Fall von Sanifair allerdings kann ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Probleme sehen, die auf Grund eines scheinbaren Monopols entstehen.
Natürlich sind hohe Toilettenpreise bedauerlich, zumal der Kunde bei Raststätten keine größere Auswahl hat. Aber der Verbraucher ist nicht gezwungen auf Sanifair-Toiletten zu gehen, wenn er es sich nicht leisten möchte. Es gibt in Deutschland nachwievor eine große Vielzahl an Toilettenanbietern auf Autobahnen. So kann gegebenenfalls an einer anderen Raststätte ohne Sanifair gehalten werden. Das heißt aber nicht, dass es bei anderen Anbietern kostengünstiger ist. Denn bei Sanifair handelt es sich bei den verlangten Preisen keinesfalls um Wucher. Dieser wäre im Übrigen schon heute per Gesetz verboten. Ich möchte nicht die Firmenpolitik von Sanifair rechtfertigen, aber in den letzten Jahren sind die Wasser- und Energiekosten enorm gestiegen. Da ein Unternehmen wie Sanifair vor allem Energie- und Wasserausgaben hat, ist der Anstieg der Nutzungsentgelte für die Toiletten auf Raststätten für mich nachvollziehbar, da jedes Unternehmen darauf bedacht sein muss, gewinnbringend zu arbeiten. Deshalb ist es auch so, dass die Preise nicht nur bei Sanifair, sondern auch bei anderen Anbietern angestiegen sind.
Ich finde es außerdem angenehmer, hygienisch einwandfreie Toiletten gegen einen kleinen Aufpreis zu besuchen, als unsaubere Sanitäranlagen zu betreten, bei denen einmal am Tag gereinigt wird. Diese Leistung muss sich aber auch für Unternehmen lohnen dürfen. Wenn sie Toiletten betreiben und diese in einem ordnungsgemäßen Zustand erhalten, dürfen sie dafür auch eine angemessene Gegenleistung verlangen.
Darüber hinaus hat jeder Raststättenbetreiber die freie Entscheidung darüber, ob die Sanitäranlagen an Sanifair ausgegliedert werden oder nicht. Da Sanifair keine eigenen Raststätten betreibt, kann dieses Unternehmen nur mit den Toilettengängen selbst das Geld verdienen. Es ist eine privatwirtschaftliche Entscheidung das Toilettengeschäft auf Raststätten auszugliedern, in die der Staat aus meiner Sicht nicht eingreifen sollte. Sollte allerdings ein Monopol entstehen, welches den Wettbewerb auf diesem Gebiet einschränkt, so wird sich das Bundeskartellamt als zuständige Behörde sicherlich einschalten und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, sollte der Wettbewerb empfindlich gestört sein.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB