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Erik Schweickert
FDP
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Frage von Kerstin M. •

Frage an Erik Schweickert von Kerstin M. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Professor Schweickert,

nächste Woche soll im Bundestag über die Reform der Prozesskostenhilfe abgestimmt werden. War es nicht eine Sternstunde in der deutschen Politik, als 1980 die Prozesskostenhilfe (vorher Armenrecht) eingeführt wurde?
Auch Geringverdiener konnten sich so einen Anwalt leisten. Wird dies durch die von Frau Leutheuser-Schnarrenberger eingebrachten Reform zunichte gemacht? Wird unsere Gesellschaft durch diese Reform nicht noch weiter auseinander getrieben? Sicher wird ein Geringverdiener die Prozesskostenhilfe auch in Raten nicht zurückzahlen können. Wie ist Ihre Meinung zu dieser Reform? Werden Sie diese Reform unterstützen?

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Müller

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 24. Januar 2013 zum Thema Reform der Prozesskostenhilfe.
Zunächst einmal möchte ich gerne richtig stellen, dass am 31. Januar 2013 noch nicht über den Gesetzesentwurfs zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts abgestimmt wurde, sondern es lediglich die Erste Lesung des Entwurfs im Bundestag war.

Wie Sie richtig sagen, ist die Zahlung von Prozesskostenhilfe an die wirklich Bedürftigen eine unverzichtbare Voraussetzung für eine funktionierende Gesellschaft und einen Rechtsstaat, der seinen Namen auch verdient. Um eine gut funktionierende Justiz zu garantieren, müssen allerdings die erforderlichen finanziellen Mittel vorhanden sein, deswegen sehen wir Reformbedarf bei der Prozesskostenhilfe. Zugleich gewährleisten die Neuregelungen – und das ist das Ziel der FDP - dass Rechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger auch künftig bezahlbar bleibt.

Sozial Schwache brauchen unsere Unterstützung und behalten ihren Anspruch auch nach der Reform ohne Abstriche. Sie erhalten auch künftig im vollen Umfang finanzielle Hilfe für die gerichtliche Verfolgung und Verteidigung ihrer Rechte. Auch die Beratungshilfe für sozial Schwache bleibt im Wesentlichen von den Regelungen unberührt.
Durch die Absenkung der Freibeträge, insbesondere für Erwerbstätige, wird es allerdings ab einem gewissen Einkommensniveau häufiger dazu kommen, dass die gewährte Prozesskostenhilfe in Raten ganz oder teilweise zurückgezahlt werden muss. Indem so die Prozesskostenhilfe auf die wirklich Bedürftigen konzentriert wird, bleibt der Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zum Rechtsschutz gewahrt.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Missbrauchsfällen künftig besser vorgebeugt wird, indem die Gerichte effizientere Möglichkeiten zur Aufklärung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse an die Hand bekommen. Die Prozesskostenhilfe wird so auf diejenigen konzentriert, die tatsächlich wirtschaftlich darauf angewiesen sind.

Ich unterstütze die Reformpläne, da mit diesen Änderungen das bewährte Instrument der Prozesskostenhilfe auch weiterhin seinen legitimen Platz in unserem Gerichtswesen einnehmen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB

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