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Erik Schweickert
FDP
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Frage von Juergen V. •

Frage an Erik Schweickert von Juergen V. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Schweickert,

in einer Antwort hier in Abgeordnetenwatch vom 4.12.12 begründen sie die freie Mandatsausübung eines Bundestagabgeordneten und ihre Haltung zu Änderungen der Gesetzgebung.

Hierzu einige Fragen an Sie:

MdB Jens Spahn CDU ist bspw an der Lobbyfirma Politas (Bericht Focus) beteilligt die diese Leistungen anbietet:

Public-Affairs-Consulting kann kurzfristige Ziele – etwa die Beeinflussung eines bestimmten Gesetz- gebungsverfahrens – haben oder Teil einer langfristigen Strategie sein.
Wir identifizieren mit Ihnen politische Ziele und prüfen, ob Public-Affairs-Consulting für Ihr Unternehmen oder Ihre Organisation sinnvoll sein kann.
Oder: Mit einem politischen Monitoring helfen wir Ihnen, relevante Gesetzgebungsverfahren zu identifizieren, noch bevor sie ins Parlament kommen. (Quelle: Internetseite Politas)

Steht ein Abgeordneter der an einer solchen Firma beteiligt ist und diese Leistungen als Abgeordneter der Regierungskoalition im Gesetzgebungsverfahren anbietet, nicht mehr als nur im Widerspruch der Interessen?
Ist dies die freie Mandatsausübung die sie unbedingt schützen möchten?
Wann wird das Antikorruptionsgesetz vom Bundestag ratifiziert?

Für die Beantwortung der Fragen bedanke ich mich im Voraus

J.V.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Vans,

vielen Dank für Ihre Fragen vom 04. Dezember 2012. Zuerst möchte ich die verspätete Antwort entschuldigen. Dies begründet sich aber darin, dass ich mir ein eigenes Bild zu der Sachlage im Falle des CDU-Kollegen Jens Spahn machen wollte. Ein Vernachlässigen seiner Aufgaben ist mir persönlich jedoch in diesen Monaten nicht aufgefallen. Allerdings handelt es sich dabei natürlich um eine rein subjektive Einschätzung meinerseits. Da ich keinen Zugang zu weiteren Informationen habe, verweise ich deshalb an dieser Stelle auf das Profil von Herrn Spahn bei abgeordnetenwatch. Hier können Sie sich dann direkt an Ihn wenden. Generell gilt aber auch in diesem Falle, die bereits von mir angesprochene Maxime des GG Art. 38 Abs. 1 Satz 2, nach der Abgeordnete bei der Ausübung ihres Mandates nur dem eigenen Gewissen unterworfen sind.

Bezüglich der Ratifizierung des UN-Abkommens gegen Korruption gibt es weder einen neuen Stand zu vermelden, noch ist mit einer solchen Ratifizierung in dieser Legislaturperiode zu rechnen. Zum Hintergrund der fehlenden Ratifizierung finden Sie detaillierte Informationen in meinem Antwortschreiben auf abgeordnetenwatch vom 2. November 2012.

Mit freundlichen Grüßen
Erik Schweickert

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