Frage an Erik Schweickert von Thorsten K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Schweickert,
das ist mir zu schwammig.
Die freie Mandatsausübung bezeichnet was konkret?
Wieso gehen Sie nicht auf die beiden Fragen ein?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Köhler
Sehr geehrter Herr Köhler,
gerne noch einmal ganz konkret zu Ihren Fragen:
1. Was bezeichnet die freie Mandatsausübung?
Die freie Mandatsausübung bezeichnet dem Grundgesetz Art. 38 Abs. 1 Satz 2 zufolge, dass die Abgeordneten Vertreter des ganzen Volkes sind, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind.
2. Wozu muss ein Abgeordneter Zuwendungen entgegen nehmen?
Zu den Tätigkeiten eines Abgeordneten gehört es, Termine etwa bei Unternehmen oder Einrichtungen wahrzunehmen. Dabei wird oftmals ein kleiner Imbiss angeboten oder z.B. der Transport vom Bahnhof zum Gastgeber organisiert. Mit einem verschärften Gesetz stellt sich hier die Frage, wo die parlamentarischen Gepflogenheiten aufhören und die Bestechung anfängt. Wie soll ein Abgeordneter unbefangen Termine wahrnehmen, wenn er befürchten muss der Bestechung beschuldigt zu werden, wenn er etwa bei einem Bäckereibesuch eine Tüte Weihnachtsplätzchen geschenkt bekommt? Hier fehlen bei den Forderungen der Opposition schlicht klare Trennlinien.
3. Warum nicht Geschenke für die Allgemeinheit ausstellen?
Die Ausstellung von Zuwendungen ist schlecht möglich, da die Zuwendungen in den meisten Fällen keine Geschenke im Sinne von wertvollen Gegenständen sind, sondern eben Bewirtung, Transport , kleine Gastgeschenke wie Kostproben oder auch der kostenlose Eintritt zu einer Veranstaltungen .