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Erik Schweickert
FDP
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Frage von Werner K. •

Frage an Erik Schweickert von Werner K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Prof. Schweickert,

ich finde es einfach nur noch peinlich, dass der Deutsche Bundestag die Konvention der UN gegen Abgeordneten-Bestechung noch immer nicht unterschrieben hat. Was hindert die FDP eigentlich daran dies zu unterschreiben. Fühlen Sie sich wohl, im Kreis von Saudi Arabien, Sudan usw. ?
Langsam kann ich verstehen, dass weite Teile der Bevölkerung ihren Abgeordneten nicht mehr vertrauen und die Politikverdrossenheit weiter zu nimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Krey

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Krey,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 17.August 2012 zum Thema "Demokratie und Bürgerrechte", in der Sie mich fragten, warum der Deutsche Bundestag die UN Konvention gegen Korruption nicht unterschrieben hat.

Zunächst kann ich Ihnen sagen, dass die BRD die UN-Konvention gegen Korruption am 9. Dezember 2003 unterschrieben hat. Nachlesen können Sie das auf der Seite der United Nations Office on Drugs and Crime ( http://www.unodc.org/unodc/en/treaties/CAC/signatories.html ). Jedoch fehlt die Ratifizierung dieser Konvention, die nach Art 59 Abs. 2 Satz 1 GG für völkerrechtliche Verträge erforderlich ist. Eine solche Umsetzung ins nationale Recht erfolgt nach Art 59 Abs. 2 durch die Verabschiedung eines Bundesgesetzes.

Der Hintergrund der fehlenden Ratifizierung ist folgender:

In der Tat hängt das mit dem rechtlichen Status des Abgeordneten zusammen. Die strafrechtlichen Regelungen laut Strafgesetzbuch gelten zwar für einen Amtsträger bzw. für einen für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten. Diese Straftatbestände gelten jedoch nicht für Abgeordnete des Bundestags. Frei gewählte Abgeordnete können nämlich nicht mit Beamten oder beamtenähnlichen Personen gleichgesetzt werden. Denn anders als bei Beamten besteht kein klarer Pflichtenkreis für Bundestagsabgeordnete. Somit ist es auch strafrechtlich sehr schwierig konkrete Diensthandlungen zu bestimmen bzw. Verletzungen von Dienstpflichten festzustellen. Der Bundesgerichtshof stellte dazu 2006 noch einmal klar, dass Abgeordnete keine Amtsträger sind.

Zudem kann und darf der Abgeordnete nach dem Grundgesetz im Gegensatz zu einem Beamten auch völlig einseitig Interessen vertreten. Regelmäßig setzen sich Abgeordnete in ihrem Wahlkreis konkret für die Belange der Wähler ein (z.B. Erhalt einer öffentlichen Einrichtung oder Verkehrsprojekte im Wahlkreis). Nach der UN-Konvention würden sich die Abgeordneten dann strafbar machen, wenn ihm die Bürger dafür ihre Stimme versprechen. Das kann natürlich nicht sein.

Ein möglicher Tatbestand, wie ihn Grüne und Linke fordern wäre daher wegen fehlender Klarheit und diverser unbestimmter Rechtsbegriffe verfassungsrechtlich angreifbar.

Die Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung wird seit 1994 strafrechtlich geregelt durch § 108e Strafgesetzbuch, welcher den Stimmenkauf und -verkauf von Mandatsträgern in parlamentarischen Gremien unter Strafe stellt. Dabei wurde schon in der Begründung des Gesetzesentwurfs von Union und FDP verdeutlicht, dass „[d]er Tatbestand der Abgeordnetenbestechung […] nicht dem der Beamten-und Richterbestechung nachgebildet werden [kann]. […]Beim Träger eines Abgeordnetenmandats fehlt es hingegen bereits an einem genau umgrenzten Pflichtenkreis, wie er für Amtsträger existiert. Bei der Ausübung von Stimmrechten im Parlament spielen oft auch politische Gesichtspunkte eine Rolle. […] Von dem Abgeordneten erwartet die gesellschaftliche Gruppe denn auch, dass er sich für ihre Belange einsetzt.“ Eine Verschärfung dieses Gesetzes, wie sie die Opposition fordert, würde aus Sicht der Regierungskoalition die Abgeordneten in ihrer freien Mandatsausübung hindern.

Viel wichtiger erscheint es mir, die Amtsverhältnisse so zu gestalten, dass es keine Möglichkeit und auch keinen Anreiz für Bestechung im Deutschen Bundestag gibt. Besonders wichtig dabei ist, dass die Abgeordneten Sicherheit haben, was ihre Zukunft nach ihrer Tätigkeit als Abgeordnete angeht. Ein Abgeordneter, der eine Garantie hat, wieder in seinen alten Beruf zurückkehren zu können, wird sich anders verhalten als einer, der voller Sorgen und Ungewissheit in die Zukunft blickt. Anders ausgedrückt: Abgeordnete dürfen nicht abhängig sein von der Politik.

Zudem ist es wichtig für mehr Transparenz zu sorgen um Korruption vorzubeugen. Auf diesem Gebiet hat die christlich-liberalen Koalition bereits viel getan und wird auch weiterhin dafür sorgen, durch Prävention Korruption von vorne herein zu unterbinden, anstatt das Mandat der Abgeordneten durch strafrechtliche Verregelung einzuschränken.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB

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