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Erik Schweickert
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Frage von Lutz H. •

Frage an Erik Schweickert von Lutz H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Schweickert,

der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz sieht einen dramatischen Abbau des Datenschutzes am Arbeitsplatz vor. So kann Videoüberwachung am Arbeitsplatz gegenwärtig nur bei konkretem Verdacht gegen bestimmte Personen als letztes Mittel zulässig sein. Nach dem geplanten „Beschäftigtendatenschutzgesetz“ könnte jeder Arbeitsplatz hingegen permanent und ohne jeden Anlass videoüberwacht werden. Zudem würde der anlass- und verdachtslose Abgleich von Beschäftigtendaten, um etwaige Pflichtverletzungen aufzuspüren, erstmals legalisiert werden („Screening“). Dies würde großflächige, verdachtsunabhängige Datenabgleiche über alle Beschäftigten zulassen. Derzeit ist ein solches Stochern im Nebel ohne jeglichen Verdachtsmoment verboten.

„Im Ergebnis würden die vorgesehenen Änderungen in zentralen Bereichen des Arbeitslebens eine Verschlechterung des Datenschutzes für die Beschäftigten zur Folge haben“, warnen die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Die Gewerkschaften laufen schon seit Monaten Sturm gegen das Vorhaben.

„Formulierungsvorschlägen“ des Bundesinnenministeriums vom 07.09.2011 zufolge ist überdies die Abschaffung des Fernmeldegeheimnisses für Privatgespräche am Arbeitsplatz, die Legalisierung eines permanenten Mithörens dienstlicher Telefongespräche und Mitlesens dienstlicher E-Mails, die Zulassung einer permanenten Videoüberwachung von Beschäftigten „zur Wahrung wichtiger betrieblicher Interessen“ sowie ein Vorrang von Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge selbst vor dem geringen gesetzlichen Schutzniveau geplant.

Nutzt mein Arbeitgeber diese Spielräume, werde ich am Arbeitsplatz künftig ständig kontrolliert werden, etwa durch permanente Videoüberwachung und regelmäßige Aufzeichnung, Mitschnitte oder Mithören meiner Telefonate und E-Mails.

Als betroffener Bürger Ihres Wahlkreises bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie diesem Gesetzentwurf zustimmen werden.

Mit freundlichem Gruß

Lutz Horn

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Horn,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.11.2011. Sie bitten um Auskünfte, die den Datenschutz von Beschäftigten betreffen. Hierzu darf ich Ihnen mitteilen, dass im Moment ein umfassender Diskussionsprozess läuft, der keineswegs abgeschlossen ist. Dabei setzt sich die FDP dafür ein, dass der bestehende Datenschutz nicht verschlechtert wird.

Erst wenn ein endgültiger Gesetzesentwurf vorliegt, der im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden soll, kann ich eine Entscheidung treffen. Im Moment befindet sich der gesamte Bereich noch in einem Schwebezustand.

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB

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