Frage an Erik Schweickert von Paul S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Schweickert
das Bundesverfassungsgreicht hat das Parlament vor 3 Jahren beauftrag, ein neues Wahlgesetz zu verabschieden.
Im Gegensatz dazu hat das Parlament 2010 in kurzer Zeit die milliardenschwere Hilfsprojekte für Griechenland und 2011 die Atomwnde vollzogen. Warum geht das alles in kurzer Zeit aber beim Wahlrecht geht nichts ?
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.
Mit freundl. Grüßen
P. Spahr
Sehr geehrter Herr Spahr,
haben Sie vielen Dank für Ihren Eintrag vom 16. Juni 2011 zum Thema „Wahlrecht“ und Ihre Frage, warum bisher kein neues Bundeswahlrecht beschlossen worden ist.
Lassen Sie mich zunächst sagen, dass die von Ihnen genannten finanziellen Hilfsleistungen für Griechenland und der Beschluss eines neuen Atomkurses sehr dringlich waren bzw. sind.
Die Neufassung des Bundeswahlgesetzes erfordert allerdings ebenfalls viel Fingerspitzengefühl. Unser Wahlsystem soll sich nicht grundlegend ändern, da es als eines der besten der Welt anzusehen ist. Es muss allerdings gewährleistet sein, dass dieses auch verfassungskonform ist. Jede kleine Änderung am Gesetz droht das System entweder deutlich zu verändern oder neue Probleme mit der Verfassungsmäßigkeit zu schaffen. Es ist daher erforderlich, dass die verschiedenen Modelle sorgfältig gegeneinander abgewogen und auf mögliche Fehler geprüft werden.
Die Änderung des Bundeswahlgesetzes ist ein sehr wichtiges Thema über das zur Zeit viele Gespräche im Bundestag geführt werden. Ich bin jedoch zuversichtlich, dass wir noch diese Woche das neue Wahlrecht im Bundestag in erster Lesung beraten werden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB