Frage an Erik Schweickert von Franz B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Professor Schweickert,
ich möchte auf einen Missstand aufmerksam machen, der Mädchen u. werdende Mütter gesundheitlich gefährdet
Situation:
1. Laut Bundesgesetzblatt von 2009, S.2433 u.a. §4 ff,Link s.u.:
Auszug §4
Nutzungsverbot für Minderjährige
Die Benutzung von Anlagen nach §3 zur Bestrahlung der Haut mit künstlicher UV-Strahlung in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Räumen darf Minderjährigen nicht gestattet werden.
Quelle:
http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl109s2433.pdf%27%5D
2. Der Gesetzgeber droht mit bis zu 50.000 Euro Strafe
Quelle: http://www.bmu.de/pressemitteilungen/aktuelle_pressemitteilungen/pm/45682.php )
3. Der Missstand
Bei Umsetzung dieses Gesetzes werden Nagelstudios vergessen.
Nagelstudios fallen auch unter §4 des in Punkt 1.beschriebenen
Gesetzes "ähnliche Einrichtungen oder sonst öffentlich zugängliche Räume“
a) Mädchen u. werdende Mütter werden in Nagelstudios unkontrolliert schädlichen künstlichen UV- Strahlen zur Nagelmodelage ausgesetzt.
b) Studien zeigen: Geringste künstl. UV-Strahlung reicht aus, um Zellstrukturschäden der Haut zu verursachen. Die sich über Jahre aufsummierenden Strahlen können schwere Folgen für den Heranwachsenden haben. Die Haut vergisst nichts!
Ich bitte Sie nicht nur als besorgter Vater einer 17 jährigen Tochter, die bis jetzt ohne Schutzmaßnahmen in einem Nagelstudio einer künstlichen UV-Strahlung ausgesetzt wird, sondern auch als besorgter Bürger für andere Kinder und Eltern.
Ich bitte Sie um eine rasche Stellungnahme.
Tragen Sie mit dafür Sorge, dass dieser Missstand sofort abgestellt wird indem Nagelstudios die Auflage erhalten, für Jugendliche einen Handschutz zu verwenden damit die schädliche Wirkung von künstlicher UV-Strahlung abgewehrt wird
Jeden von uns trifft Schuld der hier tatenlos zusieht.
Jeder Tag zählt!
Vielen Dank
Dipl.-Ing. Franz Brockers
Sehr geehrter Herr Brockers,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 18. Mai zum Thema „UV-Strahlung in Nagelstudios“, in der Sie mich baten, mich für weitere Regelungen im Bereich der UV-Bestrahlung Minderjähriger einzusetzen.
In Ihren Ausführungen stellten Sie richtigerweise dar, dass es zu der UV-Bestrahlung in Nagelstudios bereits ein Gesetz gibt. Da es sich bei Nagelstudios um öffentlich zugängliche Bereiche handelt, gehören sie, meiner Meinung nach, tatsächlich zu den von Ihnen zitierten „öffentlichen Räumen“, die in dem Gesetz bereits bedacht wurden. Ich sehe daher keinen weiteren Regelungsbedarf.
Die Verantwortung für die Durchsetzung der geltenden Gesetze trägt hierbei das Land. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrer Frage an die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB