Frage an Erik Schweickert von Johann E. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Schweickert,
soeben muß ich im Radio hören, dass im aktuellen Dioxinskandal wegen Betrugs ermittelt wird.
Können Sie mir bitte erklären, warum hier nicht wegen Gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird?
Sie können doch sicher dazu auch Ihre Parteifreundin Frau Leutheusser-Schnarrenberger befragen.
Für eine fundierte Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Erler
Sehr geehrter Herr Erler,
haben Sie vielen Dank für Ihre Email vom 10. Januar 2011 über Abgeordnetenwatch zum Thema „Verbraucherschutz“, in der Sie mir die Frage stellen, weshalb im Dioxin Skandal wegen Betruges und nicht wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt wird.
Lassen Sie mich wie folgt dazu Stellung nehmen:
Eine Körperverletzung lag im konkreten Fall nicht vor, da keine Menschen gesundheitlich geschädigt worden sind. Wegen gefährlicher Körperverletzung könnte man erst dann ermitteln, wenn es durch den Verkauf des verseuchten Futtermittels und der späteren Verfütterung an die Tiere zu einer nachgewiesenen gesundheitlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung gekommen wäre. Dies ist nach den gegenwärtigen Erkenntnissen offenbar nicht der Fall. Es geht auch nach Angaben des Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) keine konkrete Gefahr für den Menschen aus.
Daher konnte nur wegen Betruges ermittelt werden. Wegen Betruges deshalb, da die Landwirte verseuchtes Futtermittel gekauft haben, obwohl sie aufgrund der Deklaration in den Lieferscheinen davon ausgehen mussten, dass es sich um einwandfreies Futtermittel handelte. Sie wurden somit im rechtlichen Sinne „betrogen“.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Erik Schweickert, MdB