Eric Markert
AfD
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Eric Markert zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Günter F. •

Frage an Eric Markert von Günter F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Markert,

Seit dem 17.09. 2018 werden angeblich die Unterlagen für die kommende Landtagswahl versendet u. somit auch die Möglichkeit, die Briefwahl zu beantragen.
Wir haben bisher nichts erhalten!

Ist es eigentlich sinnvoll, per Briefwahl teilzunehmen, oder besteht hier die Gefahr, das die abgegebene Stimme gar nicht berücksichtigt wird bzw. für ungültig erklärt wird, da die Auswertung nicht hinreichend, Demokratisch überwacht wird!?
MfG.,
Familie F.

Antwort von
AfD

Sehr geehrte Familie Frank,

der Gesetzgeber sieht neben der Option, regulär an der Urnenwahl im Wahllokal teilzunehmen, die Möglichkeit vor, seine Stimmen bei den Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen auch per Briefwahl abzugeben. Das ist in § 4 Europawahlgesetz (EuWG) i. V. m. § 36 Bundeswahlgesetz (BWG) bzw. in § 57 Landeswahlordnung (LWO) festgesetzt und dementsprechend mit Blick auf die Gültigkeit des Wahlvorganges legitimiert. Das ist auch der derzeitige Stand der Rechtssprechung, eine anderslautende juristische Beurteilung ist mir zumindest nicht bekannt. Aus persönlicher Erfahrung empfehle ich Ihnen, die Stimme im Wahllokal abzugeben. Zahlreiche Schilderungen von Bürgern, mathematische Hochrechnungen und die Berichterstattung einiger Medien über Unzulänglichkeiten bei der Briefwahl in der Vergangenheit lassen die Briefwahlauszählung zumindest unsicher wirken. Sie haben als Bürger jedoch das Recht, am Wahltag die Auszählung der Stimmen und den ordnungsgemäßen Ablauf zu beobachten. Verschiedene Landesverbände haben hierzu in der Vergangenheit bereits Handreichungen erstellt, was dabei zu beachten ist. Betreffend Ihrer noch nicht erhaltenen Wahlbenachrichtigung fragen Sie am Besten bei Ihrer zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach.

Mit freundlichen Grüßen,

Eric Markert