Sollte die Grunderwerbssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum oder den erstmaligen Kauf von Wohneigentum entfallen? Gibt es Pläne in der Richtung?
Sehr geehrte Frau Zeulner,
besonders in Zeiten von anziehenden Materialpreisen und steigenden Bauzinsen, wäre mehr Eigenkapital für Bauherren/Immobilienkäufer eine Entlastung und würde die Qualität und Sicherheit von Finanzierungen erhöhen. Für viele Menschen rücken die eigenen vier Wände immer weiter in unereichbare Regionen. Hier wäre es an der Zeit zu handeln und schnell für Entlastungen zu sorgen.
Sehr geehrter Herr B.,
ich darf mich bei Ihnen recht herzlich für die Nachricht bedanken.
Die Union steht dafür, dass sich möglichst viele den Traum vom Eigenheim verwirklichen können. Das Eigenheim im Grünen oder die Eigentumswohnung in der Stadt sind Ausdruck von Selbstverwirklichung und gelebter Freiheit. Eigentumserwerb dient außerdem der Altersvorsorge, schützt vor Inflation und schafft Sachwerte für kommende Generationen. Eigentumsbildung muss daher auch für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen und insbesondere Familien möglich sein.
Deshalb fordern wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Ländern zu ermöglichen, beim Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer von 250.000 Euro pro Erwachsenen und 150.000 Euro pro Kind einzuführen. Indes haben wir auch in einem Leitantrag im Mai 2022 niedergeschrieben und die Bundesregierung zur Stärkung des Traums der eigenen vier Wände aufgefordert.
Beste Grüße
Emmi Zeulner