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Emilia Franziska Müller
CSU
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Frage von Birgit F. •

Frage an Emilia Franziska Müller von Birgit F. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Müller,

meine Frage geht an Sie als Mitglied der CSU , da ich von allen anderen Parteien keine Würdigung meines Anliegens erwarte.
Wussten Sie, dass in unseren Medien (Pro 7) seit einiger Zeit Unternehmen (z.B. Amorelie) auch tagsüber, Werbungen schalten, für Dinge (z.B. Dildos, etc. p.p.), die Menschen (hier vor allem Frauen) sich in ihre Körperöffnungen einführen können, sollen?

Frage 1: Ist es mit unserem Frauenbild vereinbar, dass die Werbung den Eindruck entstehen lässt, dass Frauen sich gerne Dinge in ihre Körperöffnungen einführen?

Frage 2: Warum greift hier nicht der Kinder -und Jugendschutz?

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin Birgit Franke

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Franke,

vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie mir Ihre Sorgen hinsichtlich der Werbungen, die in letzter Zeit auf einigen Sendern geschaltet werden, mitgeteilt haben.

Auch wenn ein allgemeingültiges Frauenbild nur schwer zu definieren ist, sind auch meiner Meinung nach Werbungen, die Frauen auf den sexuellen Bereich reduzieren frauenfeindlich, unangemessen und unangebracht.

Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass die Einflussmöglichkeiten des Staates in solchen Fällen nur sehr begrenzt sind, auch hinsichtlich des Jugendschutzes. Auch mein Haus, das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist als Oberste Jugendbehörde nicht für den Jugendschutz im Internet und im Fernsehen zuständig, da der Gesetzgeber hier, unter Beachtung der grundgesetzlichen Meinungs- und Rundfunkfreiheit, eine staatsferne Aufsicht festgelegt hat. Zuständig für den Vollzug des Jugendschutzes im Bereich des Internets sind die Landesmedienanstalten. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Beschwerde an die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM - die Medienanstalten, Friedrichstraße 60, 10117 Berlin, kjm@die-medienanstalten.de).

Uns ist bekannt, dass die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM), als zuständiges Aufsichtsgremium für die Programmkontrolle des Privatfernsehens, aktuell in zwei Fällen ein Prüfverfahren eingeleitet hat, um die Zulässigkeit von Werbung für Sexspielzeug im Tagesprogramm privater Rundfunkanbieter zu überprüfen.

Für jeden Bürger besteht zudem die Möglichkeit, sich beim Deutschen Werberat (www.werberat.de) zu beschweren. Der Deutsche Werberat ist auch für die von Ihnen angesprochene Thematik sensibilisiert. So wurden gerade in letzter Zeit verstärkt Unternehmen öffentlich gerügt, die Frauen und ihre Körper degradiert und als Blickfang in ihrer Werbung benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Emilia Müller