Portrait von Emilia Franziska Müller
Emilia Franziska Müller
CSU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Emilia Franziska Müller zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Helmuth F. •

Frage an Emilia Franziska Müller von Helmuth F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Müller,

Was halten sie davon das die Erwerbsminderungsrentner seit 2001 keinerlei Verbesserungen erhalten? Die SPD ständig behauptet die CDU und CSU blockieren das. Bitte setzen sie sich auch dür die Bestandsrentner ein , sowie die CSU sich auch erfolgreich für die Mütterrente eingesetzt hat.
Die EM Rentner im Bestand die von den geplanten und auch den Verbesserungen 2014 nichts hatten sind dringend auch auf Verbesserungen angewiesen. Vielleicht könnte man zumindest pauschal etwas für die Rentner im Bestand tun damit es für die RV nicht zu kompliziert wird. Jeder Cent, jeder Euro mehr wäre für diese Gruppe (EM Rentner 2001-2014.....Abschlag 10,8 und Zurechnung nur bis 60) eine gute Sache.
Unterstützen sie uns?
Bei der Anhörung im Bundestag und auch der Bundesrat plädierten ja schon viele Sachverständige und Verbände auch für Verbesserungen der Bestandsrentner. Der Unterschied zwischen Neurentner und Bestandsrentner beträgt ja dann 5 Jahre Zurechnung mehr....das ist einfach nicht gerecht. Hr Söder teilte mir mit das sich Bayern für die Bestandrentner einsetzen wird....aber in welcher Form?

Ich bedanke mich bereits jetzt für ihre Mühe

Herzliche Grüsse

Portrait von Emilia Franziska Müller
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Friedler,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Ihrer Frage möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen: Ihre Forderung, nicht nur für Neurentner Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente einzuführen – wie aktuell mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz geplant – sondern auch für Bestandsrentner, ist aus meiner Sicht unterstützenswert. Gerade bei den von Ihnen angesprochenen Erwerbsminderungsrentnern mit einem Rentenbeginn zwischen 2001 und 2014 besteht Handlungsbedarf. Bayern ist mit diesem Ziel daher bereits im Bundesrat vorstellig geworden. Diese Rentner wurden, obwohl auch sie von der Einführung der Rentenabschläge zum 01.01.2001 betroffen sind, nicht in die zum 01.07.2014 erfolgte Verlängerung der Zurechnungszeit vom 60. auf das 62. Lebensjahr einbezogen. Eine Umsetzung entsprechender Reformmaßnahmen noch in dem aktuell laufenden Gesetzgebungsverfahren zum EM-Leistungsverbesserungsgesetz, ließ sich jedoch leider nicht reali-sieren.

Mit freundlichen Grüßen

Emilia Müller