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Emilia Franziska Müller
CSU
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Frage von Christian N. •

Frage an Emilia Franziska Müller von Christian N. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Müller,

mein Name ist C. N.. Ich wende mich an Sie hinsichtlich des jüngst vorgestellten Gesetzesentwurf zum BayPsychKHG an dem Sie als Staatsministerin maßgeblich mitgewirkt haben. Mit großer Sorge habe ich den Entwurf gelesen und würde Sie um eine Stellungnahme zu meinen Fragen bitten.

Als Hintergrund: Ich bin Mediziner und habe mich in der Vergangenheit in gewissem Umfang mit der behandelten Problematik der Einschränkung von Persönlichkeitsrechten auseinandergesetzt. Aufgrund einer Erkrankung in der Familie habe ich zudem entsprechende persönliche Erfahrung mit den aktuellen Verordnungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen in Bayern.
Besonders im Hinblick auf die Geschichte der Psychiatrie in Deutschland und auf die Rolle der deutschen Ärzteschaft im Umgang mit psychisch Erkrankten im Nationalsozialismus, entsetzt mich die offene Bezugnahme des Gesetzesentwurfes auf Prinzipien und Paragrafen aus der Sicherheitsverwahrung.
Meiner Meinung nach ist die Aussicht diese Menschen, die per se als besonders vulnerabel zu sehen sind, weil man ihnen die Kapazität abspricht in Zukunft unabhängig über ihr eigenes Wohl zu entscheiden, wie Straffällige zu behandeln eine grobe Verletzung der staatlichen Fürsorgepflicht für die Gesamtheit seine Bürger.

Wie positionieren Sie sich zu dem Gesetzesentwurf?
Was kann ich, als Wähler Ihres Wahlkreises für die Landtagswahl 2018, von Ihnen erwarten?
Stehen Sie als Politikerin und Spitzenkandidatin einer Christlichen Partei hinter diesem Umgang mit Bürgern, die leider all zu oft nicht für sich selbst einstehen können?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr N.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zum Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz, die Sie mir über Abgeordnetenwatch zukommen ließen.
Dem Gesetzentwurf der Staatsregierung ist ein langer und komplexer Dialogprozess mit den Bayerischen Bezirken, Medizinern aus dem Bereich der Psychiatrie, Verbänden der Betroffenen und von Angehörigen sowie den fachlich berührten Staatsministerien vorausgegangen. Gleichwohl hat der Gesetzentwurf viel Aufregung ausgelöst.

Wir sollten zunächst aber in den Vordergrund stellen, dass wir gemeinsam mit den bayerischen Bezirken mit dem sogenannten „PsychKHG“ vor allem den Menschen in psychischen Notsituationen besser helfen und ihnen bessere Unterstützung bieten wollen.

Sehr geehrter Herr N., ich verstehe Ihre Sorge und darf Sie darauf hinweisen dass bereits bei der Anhörung zum PsychKHG am 24. April 2018 der Änderungsbedarf am Gesetzentwurf mit Experten, Vertretern der Selbsthilfe und vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern intensiv diskutiert wurde.
Wir werden an dem Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren noch an mehreren Stellen Änderungen vornehmen, die auch Ihre Befürchtung betrifft.
Wir werden das PsychKHG klar vom Maßregelvollzugsgesetz trennen. Wir wollen psychisch kranke Menschen nicht in die Nähe von Straftätern rücken. Denn sie haben ja keine Straftat begangen. Die Sprache des PsychKHG darf die Menschen nicht stigmatisieren.

Auch im weiteren Verfahren sind wir in engem Kontakt mit den Experten und den bayerischen Bezirken. Wir werden ein gutes, modernes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz auf den Weg bringen, mit dem wir vor allem die Versorgungsstruktur für Menschen in psychischen Ausnahmensituationen massiv stärken.
Sehr geehrter Herr N., ich hoffe, dass ich mit diesen Ausführungen auf Ihre Bedenken eingehen konnte und darf Ihnen nochmals für Ihre geäußerte Sorge danken. Nur durch einen offenen Dialog und Meinungsaustausch erhalten wir das richtige Ergebnis, dass die Bedürfnisse aller Betroffenen angemessen berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

MdL Emilia Müller, Staatsministerin a.D.